SPD-Politikerin Chebli unterliegt vor Gericht "Islamische Sprechpuppe" - YouTuber nach Hasskommentaren freigesprochen
"Deutschland! Deutschland!" Vor dem Kriminalgericht Berlin bricht eine Art Deutschland-Jubel aus, als die Kunde vom Freispruch hinaus auf die Straße gelangt.
Etwa 80 Menschen - überwiegend Männer, manche von ihnen diskret, andere offensiv schwarz-rot-gold dekoriert – hatten am Donnerstag Einlass in Saal 101 des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten begehrt. Sie wollten den Angeklagten Tim K. unterstützen. Nur zwanzig Zuhörer dürfen hinein. Der Rest muss draußen warten.
Tim K. hat aus seiner Sicht seinen Kampf für Meinungsfreiheit gewonnen. Das Gericht hat den 46-Jährigen vom Vorwurf der Beleidigung der Berliner SPD-Politikerin und Staatssekretärin Sawsan Chebli freigesprochen.
Der Mann aus Nordrhein-Westfalen arbeitete nach eigenen Angaben zehn Jahre lang als Polizeibeamter. Heute gibt er als Beruf "Buchautor" und "Betreiber eines Nachrichtenportals" an.
Für Tim K. war der Tweet offenbar eine Provokation
Seinen YouTube-Kanal haben 205.000, seine Facebook-Seite gut 267.000 Menschen abonniert. Seit Monaten scheint er auf Sawsan Chebli fixiert. Er selbst sagt vor Gericht: "Ich beschäftige mich mit meiner alten Freundin Sawsan Chebli schon seit Jahren, weil sie eine Person des öffentlichen Lebens ist, die polarisiert."
Ihrer Person, ihrer Familie, ihren Tweets widmet er in seinen YouTube-Videos viel Aufmerksamkeit. Ein Video von Februar 2019 hat ihn vor Gericht gebracht. Gegen einen Strafbefehl hatte er Einspruch eingelegt, deswegen kommt es nun zum Prozess. In dem Video bezieht er sich auf einen Tweet von Sawsan Chebli, in dem sie die Frage nach der Herkunft problematisiert.
Sawsan Chebli, 41, ist in Berlin geboren, ihre Eltern sind palästinensische Flüchtlinge. Die Frage nach der Herkunft beantwortet sie mit Berlin und Moabit. Manchen reicht das nicht, das kritisiert sie. Für Tim K. war der Tweet offenbar eine Provokation. In seinem Video bezeichnet er sie als "Quotenmigrantin der SPD" und "islamische Sprechpuppe". Und er fragt: "Hat Ihr Vater aus Trieb, religiöser Überzeugung oder wirtschaftlicher Berechnung im Lager zwölf Kinder gezeugt?" Aus Cheblis Sicht eine Beleidigung.
Woher kommen Sie?
— Sawsan Chebli 🍉 (@SawsanChebli) February 24, 2019
- „Aus Deutschland"
- „Woher genau?"
- „Berlin"
- „Nein, ich meine genau?“
- „Moabit“
- „Schon klar, ich meine die Wurzeln“
- „Vater Dorf bei Safed, Mutter Dorf bei Haifa.“
- „Also Israel?“
- „Meine Eltern sind Palästinenser“#vonhier
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Sawsan Chebli tritt immer wieder öffentlich gegen Rassismus und Intoleranz und für eine offene Gesellschaft ein. Als Nebenklägerin lässt sie sich von Anwalt Christian Schertz vertreten. Sie selbst ist nicht im Saal.
Tim K. ist vorbestraft – wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und wegen Beleidigung. In seinen Beiträgen stellt er die Deutschen als geknechtetes Volk dar, nennt die Bundesrepublik "DDR 4.0", ein Land, in dem Zensur herrsche, und bezeichnet Angela Merkel als "Hochverräterin".
Tim K. sagt, er sei kein Rassist, kein Extremist, sondern ein "konservativer Blogger". Weder auf seinem "Nachrichtenportal" noch im Gerichtssaal lässt er sich so recht in die Karten blicken. Er hat die Fähigkeit, viele Worte zu machen und doch im Vagen zu bleiben. Er sitzt im grauen Jogginganzug auf der Anklagebank, um seinen linken Oberarm trägt er eine schwarz-rot-goldene Binde.
"Warum interessiert Sie Frau Chebli überhaupt?", fragt der Richter. "Sie führen ja eine Art Kleinkrieg gegen sie." Tim K. widerspricht. "Ich hege keinen Groll gegen sie, keinen Hass." Sawsan Chebli komme aus einem anderen politischen Lager. "Ich sehe sie als sportliche Gegnerin in diesem Ring." Er sagt: "Ich kritisiere eine Deutsche, die in Berlin geboren ist."
Der Staatsanwalt hält ihm einen Kommentar vor, den Tim K. selbst geschrieben hat: "Keine Deutsche. Nicht von hier." Der Angeklagte beteuert erneut, Hautfarbe, Religion, Herkunft eines Menschen seien ihm "egal". Er wolle auch nicht beleidigen. Das, was er mache, sei "Comedy". Er sagt: "Es geht mir um den politischen Diskurs."
"Wir haben es hier mit Hasskriminalität zu tun"
"Der Angeklagte ist durchaus eloquent", stellt der Staatsanwalt in seinem Plädoyer fest. Unter dem Deckmantel des politischen Diskurses verbreite er bewusst Schmähungen und Diffamierungen. Er wolle mit Provokationen Geld verdienen. "Im Internet zählen Klicks." Der Angeklagte habe Sawsan Chebli "aus handfesten wirtschaftlichen Motiven heraus und aufgrund rassistischer Einstellung bewusst diffamiert".
"Islamische Sprechpuppe" sei rassistisch, sexistisch und chauvinistisch. Auch die Frage zum Vater sei "rein rassistisch". Aufgrund seiner zahlreichen Abonnenten stelle dies eine ehrverletzende strafbare Äußerung dar. "Wir haben es hier mit Hasskriminalität zu tun." Da der Angeklagte zudem einschlägig wegen Beleidigung vorbestraft sei, sei eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt für drei Jahre zur Bewährung, erforderlich. Er solle zudem 2000 Euro an die Amadeu Antonio Stiftung zahlen, fordert der Staatsanwalt. All dies sei nötig, um sicherzustellen, dass er in Zukunft von beleidigenden Äußerungen absehe. Tim K. lacht.
Auch Cheblis Anwalt Schertz sagt, dass Tim K. seiner Mandantin die Menschenwürde abspreche, indem er sie als eine vom Islam gesteuerte Puppe bezeichnet. Damit erübrige sich die Abwägung zwischen Meinungsfreiheit des Angeklagten und Persönlichkeitsrecht der Nebenklägerin. "Dann muss wegen Beleidigung verurteilt werden." Auch sein Angriff auf den Vater "verletzt sie auf übelste rassistische Weise in ihrer Würde als Mensch". Schertz appelliert an den Richter: "Wenn Menschen durch den Rechtsstaat nicht begrenzt werden, kommen weitere Taten auf uns zu." Schertz verweist auf den Anschlag in Hanau. "Das sind die Folgen einer Justiz, die viel zu lange gegen Hasskriminalität nicht vorgegangen ist", sagt er: "Jetzt ist Schluss!"
Dem Richter ist der Kontext wichtig
"Herrn K. als geistigen Brandstifter für die Mordtaten zu bezeichnen, ist sehr, sehr weit hergeholt", sagt Verteidiger Hendrik Schnelle. "Er nutzt sein Recht auf freie Meinungsäußerung und ist deshalb freizusprechen."
Richter Alexander Kiworr zieht sich für zwanzig Minuten zurück. Dann spricht er Tim K. im Namen des Volkes frei. Die Abwägung, was eine noch zulässige Meinungsäußerung, was schon eine unzulässige Beleidigung darstelle, sei schwierig, "insbesondere in einem Grenzfall wie dem vorliegenden".
Die Fragestellung zum Vater sei "eine grobe Unverschämtheit", "aber eine strafrechtliche Beleidigung von Frau Chebli sehe ich darin nicht". Auch "Quotenmigrantin der SPD" könne "als unverschämt und falsch empfunden" werden, doch eine Beleidigung sei auch dies nicht. Die Formulierung "islamische Sprechpuppe" liege "haarscharf an der Grenze des Zulässigen". Doch es käme immer auf den Einzelfall und den Kontext an.
Der Richter deutet an, dass Tim K. seine Einlassung vor Gericht vor einer Verurteilung bewahrt habe. Es sei ihm nicht zu widerlegen, dass er, wie er sagt, damit kritisieren wollte, dass Sawsan Chebli auf Twitter häufig die Tweets anderer SPD-Politiker retweete und damit vorwiegend fremde Positionen wiedergebe, also als bloßes Sprachrohr fungiere. Der Richter nennt dies eine "zulässige meinungspolitische Kritik".
Sawsan Chebli kommentiert das Urteil hinterher auf Twitter. "Das Urteil ist bitter für mich und alle, die sich für unsere Demokratie stark machen", schreibt sie dort: "Lasst Euch nicht einschüchtern, zeigt Rassisten bitte weiter an. Lasst uns nicht in Ohnmacht verfallen, sondern dafür kämpfen, dass Deutschland ein freies, offenes und vielfältiges Land bleibt." Sie wird Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen. Auch die Staatsanwaltschaft wird das Urteil anfechten.
Das Urteil ist bitter für mich und alle, die sich für unsere Demokratie stark machen. Lasst Euch nicht einschüchtern, zeigt Rassisten bitte weiter an. Lasst uns nicht in Ohnmacht verfallen, sondern dafür kämpfen, dass Deutschland ein freies, offenes und vielfältiges Land bleibt.
— Sawsan Chebli 🍉 (@SawsanChebli) February 27, 2020
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"Das Ding steht knapp auf der Kippe", hatte der Richter ganz zum Schluss zu Tim K. gesagt, "ganz knapp." Doch im Zweifel müsse zugunsten der Meinungsfreiheit geurteilt werden. Er richtete eine Warnung an den Angeklagten: "Wenn wir eine Beleidigung nachgewiesen hätten, wäre es nicht mit einer Geldstrafe geendet."
Ob die Warnung bei Tim K. ankommt? Er hatte den Prozess zum Kampf von "Team Deutschland gegen Team Orient" stilisiert. Und draußen skandieren sie "Deutschland! Deutschland!"