Haushaltspolitik Schäuble will Schuldenbremse für Länder lockern

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble im Deutschen Bundestag (Archiv): Kommt die Schuldenbremse mit Sonderregeln?
Foto: Rainer Jensen/ dpaBerlin - Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble plant nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" die umstrittene Schuldenbremse für die Bundesländer ansatzweise zu lockern. Dabei geht es um eine Sonderregelung des Bundes, in geringem Maße künftig neue Kredite aufnehmen zu können. Die Idee sei, die Länder daran anteilsweise zu beteiligen. Den Landesfinanzministern habe Schäuble bereits einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet.
In diesem Falle würde für die Länder das Generalverbot fallen, ab 2020 keine neuen Kredite mehr aufnehmen zu dürfen. In dem Vorschlag des Finanzministers heißt es laut SZ-Bericht in einer Verhandlungsunterlage: "Der Bund bietet an, den Ländern einen Teil seines Kreditfinanzierungsspielraums zur Verfügung zu stellen."
Zwar ist für den Bund ebenfalls eine Schuldenbremse ab 2016 vorgesehen - jedoch kann er sich weiterhin, wenn auch nur geringfügig, verschulden: 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) wären erlaubt, momentan macht dies etwa zehn Milliarden Euro aus.
Nach den neuen Plänen sollen sich Bund und Länder diese Ausnahmeregelung künftig teilen: Schäuble habe mit den Länderfinanzminister darüber gesprochen, dass der Bund in Zukunft nur 0,2 Prozent für sich beanspruche - und den Ländern dafür 0,15 Prozent zur Verfügung stellen würden, schreibt die "SZ".
Im Gegenzug fordere Schäuble jedoch eine Zusammenarbeit der Länder bei der Umwandlung des sogenannten Stabilitätsrat ein. Dieser besteht aus den Finanzministerin von Bund und Ländern und soll künftig als "echte Kontrollbehörde" dienen: Demnach sei geplant, dass das Gremium künftig Sanktionen aussprechen könne, falls die Regeln der Schuldenbremse nicht eingehalten werde. Nach Schäubles Vorstellungen soll das Kontrollgremium als schlagkräftige Institution fungieren - und gegen einen Haushalt mit zu hoher Neuverschuldung unter anderem auch mit einer Klage vor das Verfassungsgericht ziehen dürfen.
Das ursprüngliche Ziel des Bundesfinanzministeriums hatte dagegen einen rigiden Sparkurs vorgesehen: Nach den Vorgaben der Schuldenbremse dürften die Bundesländer ab 2020 keine neuen Schulden mehr aufnehmen - die Länder müssten ausgeglichene Haushalte vorlegen.