Bundestagswahl Seehofer macht Pkw-Maut zur Koalitionsbedingung
CSU-Chef Seehofer: "Künftig keine neuen Schulden mehr machen"
Foto: Andreas Gebert/ dpaHamburg - Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer macht Druck: Der CSU-Chef hat die Einführung einer Pkw-Maut zur Bedingung für eine Beteiligung an der nächsten Bundesregierung erklärt. "Ich unterschreibe als CSU-Vorsitzender nach der Bundestagswahl keinen Koalitionsvertrag, in dem die Einführung der Pkw-Maut für ausländische Autofahrer nicht drin steht", sagte Seehofer der "Bild am Sonntag". Zur Begründung nannte der CSU-Chef die "Erfüllung unserer Ziele bei der Infrastruktur".
Die CDU ist gegen die Pkw-Maut. Weil sich die Schwesterparteien in diesem Punkt nicht einigen konnten, steht die Abgabe nicht im gemeinsamen Wahlprogramm der Union. Doch die CSU hat schon in den vergangenen Jahren einige Alleingänge unternommen - durchaus mit Erfolg, zum Beispiel beim Betreuungsgeld.
"Ein modernes Land braucht eine moderne Infrastruktur", sagte Seehofer nun. Zugleich sollten "künftig keine neuen Schulden mehr" aufgenommen werden. Er halte es für unverständlich, "dass wir in fast jedem Nachbarland Maut zahlen müssen, deren Bürger bei uns aber nicht". Die CSU will durch die Pkw-Maut vor allem von den ausländischen Autofahrern zusätzliche Einnahmen erzielen. Die inländischen Fahrer sollen nach den Vorstellungen der Partei die Maut zwar auch zahlen, aber an anderer Stelle entlastet werden.
"Die anderen geben unser Geld aus"
Der Haken: Die Einnahmen aus einer Pkw-Maut auf deutschen Autobahnen dürften kaum genügend bringen, um die steigenden Infrastrukturkosten zu decken. Laut einem Gutachten des Dienstleisters Ages würde das CSU-Modell Mehreinnahmen von 700 Millionen Euro bringen. Berücksichtigt wird in der Rechnung, dass die inländischen Fahrer entlastet würden. Die Länder hatten den zusätzlichen Finanzbedarf für Straßen, Schienen und Wasserstraßen zuletzt auf 7,2 Milliarden Euro beziffert.
Als eine weitere Priorität bei möglichen Koalitionsverhandlungen nannte Seehofer den Länderfinanzausgleich. Er sei "fest entschlossen, eine Korrektur des ungerechten Länderfinanzausgleichs zum Top-Thema bei Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl zu machen", sagte Seehofer. Er könne "der bayerischen Bevölkerung nicht länger zumuten, dass wir zahlen, zahlen, zahlen" und dass "die anderen unser Geld mit vollen Händen" ausgäben.
Länderfinanzausgleich
Die Reichen helfen den Schwächeren: Nach diesem Prinzip funktioniert der Länderfinanzausgleich. Denn gemäß Grundgesetz soll in Deutschland eine "Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse" angestrebt werden. Seit 1950 werden in der Bundesrepublik Einnahmen von Bund und Ländern so umzuverteilt, dass alle Regionen zumindest annähernd die gleichen Mittel zur Verfügung haben.
Die Umverteilung geschieht in zwei Schritten. Der sogenannte horizontale Finanzausgleich verteilt Steuereinnahmen zwischen den Ländern. Bis zu 25 Prozent der Umsatzsteuereinnahmen auf Länderebene dienen dazu, schwache Länder an das allgemeine Niveau anzunähern. Diese Annäherung wird dann beim eigentlichen Finanzausgleich fortgesetzt. Entscheidend ist hierbei die sogenannte Finanzkraftmesszahl. Sie zeigt, wie viel Geld jedes Land im Verhältnis zum bundesweiten Durchschnitt für seine Einwohner zur Verfügung hat. Ist ein Bundesland deutlich schwächer, so werden seine Einnahmen angehoben, wozu Länder mit überdurchschnittlichen Einnahmen Geld abgeben müssen. So kommt ein Land mit einer Finanzkraft von 70 Prozent nach dem Ausgleich auf 91 Prozent, eines mit 130 Prozent dagegen auf 109 Prozent. Schon bei dieser Verteilung wird beachtet, dass nicht alle Bundesländer den gleichen Bedarf pro Einwohner haben. Ein erhöhter Bedarf wird bei dünn besiedelten Ländern wie Mecklenburg-Vorpommern oder Brandenburg sowie bei Staatstaaten wie Berlin oder Hamburg angenommen. Ihr Pro-Kopf-Bedarf wird deshalb um einen festen Prozentsatz erhöht, die sogenannte Einwohnerveredelung.
Um besonderen Bedarf geht es auch beim vertikalen Finanzausgleich, das heißt der Verteilung von Einnahmen zwischen Bund und Ländern. Besonders leistungsschwache Länder erhalten dabei vom Bund sogenannte Ergänzungszuweisungen, um sie weiter dem Durchschnitt anzunähern.
Größter Nutznießer des Länderfinanzausgleichs ist seit der deutschen Einheit Berlin. Die Hauptstadt kassierte seit der Wiedervereinigung rund 48,7 Milliarden Euro - mehr als ein Drittel der in diesem Zeitraum geflossenen Ausgleichszahlungen in Höhe von 128 Milliarden Euro. Auf Platz zwei der Nehmerländer seit der Wiedervereinigung landet Sachsen mit 18,2 Milliarden Euro, gefolgt von Sachsen-Anhalt mit 10,6 Milliarden Euro.
Auf der anderen Seite müssen Hessen, Bayern und Baden-Württemberg seit Jahren mit Abstand die größten Beträge für den Länderfinanzausgleich zur Verfügung stellen. Zwischen 1990 und 2012 zahlte Hessen 39,8 Milliarden Euro, Bayern 42,2 Milliarden Euro und Baden-Württemberg 38,4 Milliarden Euro.
Der heutige Geldgeber Bayern zählte bis 1986 zu den Nehmerländern. Erst seit 1993 zahlt der Freistaat kontinuierlich für die anderen mit. Baden-Württemberg hingegen gehört seit 62 Jahren durchgehend zu den Geberländern, auch Hessen kassierte noch nie aus dem Länderfinanzausgleich. Das kleine Saarland und das in Teilen strukturschwache Niedersachsen dagegen zahlten noch nie in die Umverteilungskasse ein. 1995 stießen dann die ostdeutschen Bundesländer zum gemeinsamen Ausgleichssystem dazu. Seitdem waren sie stets Profiteure.
Zwar ist das Ausgleichsverfahren so gestaltet, dass die finanzielle Rangfolge der Länder grundsätzlich erhalten bleibt. Dennoch verringert es nach Ansicht von Kritikern erheblich den Anreiz, die eigene Finanzlage zu verbessern. Schließlich ist die Lage armer Länder deutlich weniger bedrohlich, solange sie fest auf Zuschüsse aus anderen Regionen zählen können. Wohlhabende Länder wiederum müssen einen beträchtlichen Teil ihrer Mehreinnahmen wieder abgeben - was die Motivation für weitere Sparanstrengungen schmälert.
Das Ausgleichsverfahren steht auch im Widerspruch zu einem Argument, mit dem die Bundesländer oft ihre Eigenständigkeit verteidigen: Die Landesregierungen stehen demnach in einer Art produktivem Wettbewerb um die beste Politik. Wenn aber die finanziellen Folgen der Politik regelmäßig abgemildert werden, so bleibt von diesem Wettbewerbsgedanken nicht mehr allzu viel übrig.