Kampf gegen Corona-Pandemie Diese Maßnahmen gelten ab Montag

Ab Wochenbeginn gelten in Deutschland massive Einschränkungen, um die Corona-Pandemie einzudämmen. Für den Alltag rät Virologe Christian Drosten umso mehr zu konsequenter Vorsicht. Die Maßnahmen im Überblick.
Christian Drosten: "Am besten wäre es, wir täten alle so, als wären wir infiziert und wollten andere vor Ansteckung schützen"

Christian Drosten: "Am besten wäre es, wir täten alle so, als wären wir infiziert und wollten andere vor Ansteckung schützen"

Foto: Ada Yokota / Getty Images

Seit Montag gelten in Deutschland wegen der Coronakrise massive Einschränkungen des öffentlichen Lebens - zum zweiten Mal in diesem Jahr. Kanzlerin Angela Merkel sowie die Ministerpräsidenten der Länder wollen so immer höhere Neuinfektionsraten, steigende Inzidenzwerte und nicht zuletzt stärker ausgelastete Intensivstationen in den Griff bekommen.

Das gelinge nur, wenn die Deutschen die Anzahl ihrer Kontakte massiv reduzieren und die kritische Marke von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen in vielen Kreisen wieder unterschritten wird, sagte Merkel am Montag nach einem Regierungstreffen.

Experten bewerten die Fülle der Maßnahmen, die mit dem Beginn der neuen Woche gelten, unterschiedlich. Einer der Befürworter ist Christian Drosten. Der Chefvirologe der Berliner Charité rät, nicht allein auf die Wirkung etwa von geschlossenen Restaurants sowie Sport- und Kulturstätten zu vertrauen.

"Am besten wäre es, wir täten alle so, als wären wir infiziert und wollten andere vor Ansteckung schützen", sagte er der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Dies lasse sich auch umkehren: "Wir tun so, als wäre der andere infiziert und wir wollten uns selbst schützen. Daraus ergibt sich unser Verhalten."

Mit einer schnellen Normalisierung der Lage ist laut Drosten vorerst nicht zu rechnen. "Sicher ist: Ostern ist die Pandemie nicht beendet", sagte er. "Aber spätestens im Sommer wird sich unser Leben deutlich zum Positiven verändern können - wenn wir jetzt die akut steigenden Ansteckungszahlen in den Griff bekommen."

Am vergangenen Mittwoch hatten die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten einen Maßnahmenkatalog beschlossen, den die Länder in individuellen Verordnungen umsetzen. Dabei gibt es teils feine Unterschiede.

Der Überblick (Stand 1. November, 14 Uhr):

Kontakte

In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen - maximal zehn Personen. Zudem werden Bürger angehalten, Kontakte jenseits des eigenen Hausstandes auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

  • Bayern: Hier gelten diese Regeln explizit auch für Treffen im privaten Raum.

  • Baden-Württemberg: Die Beschränkung auf zwei Haushalte und maximal zehn Personen im privaten Raum gilt auch hier. Beispielsweise für Patchwork-Familien gibt es eine Ausnahme: Wenn es sich um Ehegatten, Lebenspartner (eingetragene Lebenspartnerschaft), Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und Verwandte in direkter Linie handelt, dürfen sich auch mehr als zwei Haushalte treffen. Aber insgesamt nicht mehr als zehn Personen.

  • Berlin: Kinder bis zu zwölf Jahren sind von der Regel, dass sich nur noch Angehörige von zwei Haushalten und maximal zehn Personen treffen dürfen, ausgenommen.

  • Bremen: Außerhalb der eigenen Wohnung dürfen sich maximal fünf Personen treffen, ausgenommen sind Zusammenkünfte von Personen aus zwei Haushalten.

  • Hamburg: Ausnahmen bei der Zahl der Haushalte gibt es nur für sogenannte Patchwork-Familien und für Kinder unter zwölf Jahren.

  • Sachsen: Es dürfen sich Angehörige von zwei Haushalten treffen oder ein Hausstand und fünf weitere Personen - auch aus verschiedenen Hausständen.

Gastronomie und Freizeit

Betriebe sollen vom 2. November an für den restlichen Monat schließen, ebenso wie Bars, Diskotheken und Kneipen. Davon ausgenommen sein soll die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause, Kantinen sollen offen bleiben dürfen.

Veranstaltungen, die der Unterhaltung und der Freizeitgestaltung dienen, sind seit dieser Woche bis Ende November deutschlandweit weitgehend untersagt. Dazu zählen Theater, Opern und Konzerthäuser. Auch Spielbanken, Spielhallen, Wettannahmestellen und Bordelle müssen schließen, ebenso wie Kinos, Freizeitparks und Messen.

  • Bayern: Veranstaltungen aller Art sind untersagt. Ausgenommen sind lediglich Gottesdienste und Demonstrationen.

  • Berlin: Außenanlagen von Zoos oder Tierparks bleiben geöffnet.

  • Nordrhein-Westfalen: Zoos und Tierparks bleiben bis Ende November geschlossen. Auch Martinsumzüge sind explizit verboten.

  • Sachsen-Anhalt: Tierparks, Zoos und botanische Gärten sollen im November weiter besucht werden können.

  • Thüringen: Zoos und Tierparks können noch Besucher empfangen - allerdings nur in den Außenbereichen. Eine Sonderregelung gibt es auch für Museen, die zumindest für entgeltfreie, bildungsbezogene Angebote öffnen können.

Sport

Profisport soll im November nur noch ohne Zuschauer stattfinden. Auch die Bundesliga findet dann wieder vor leeren Rängen statt. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa allein joggen oder Rad fahren, soll weiter erlaubt sein. Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen.

  • Berlin: Für Kinder bis zu zwölf Jahren ist weiter Training an der frischen Luft in festen Gruppen von bis zu zehn Personen möglich.

  • Thüringen: Bäder werden zwar geschlossen, allerdings darf weiter Schulschwimmunterricht stattfinden.

Reisen

Nicht notwendige private Reisen, Tagesausflüge und Besuche von Verwandten sollen vermieden werden. Touristische Übernachtungsangebote im Inland sind im November verboten. Diese dürften nur noch für notwendige Zwecke wie zwingende Dienstreisen gemacht werden.

  • Bayern: Touristen müssen Hotels in Bayern spätestens am Vormittag des 2. November verlassen.

  • Brandenburg: Es dürfen ab kommendem Montag keine Touristen mehr aufgenommen werden. Touristen, die sich bereits in Hotels aufhalten, müssen bis kommenden Mittwoch abreisen.

  • Mecklenburg-Vorpommern: Touristen müssen spätestens bis zum 5. November aus Mecklenburg-Vorpommern abreisen. Grundsätzlich dürfen vom 2. November an für den restlichen Monat keine Gäste mehr für touristische Zwecke aufgenommen werden.

  • Niedersachsen: Urlauber, die bereits vor dem 2. November angereist sind, müssen ihren Aufenthalt nicht abbrechen.

  • Schleswig-Holstein: Touristen müssen bis spätestens Montag abreisen. Für Inseln und Halligen gilt eine Frist bis zum 5. November. Nur wer vor dem 2. November angereist ist, darf bleiben. Eine Verlängerung der ursprünglich gebuchten Zeit ist aber nicht erlaubt.

Dienstleistungen

Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoostudios sollen geschlossen werden, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten sind weiter möglich. Auch Friseursalons bleiben - unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene - geöffnet.

  • Sachsen-Anhalt: Alle Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege sollen offen bleiben, auch Kosmetiker und Sonnenstudios.

  • Thüringen: Nicht nur Friseursalons, sondern auch Kosmetik- und Nagelstudios dürfen bei Einhaltung der Hygienekonzepte weiter öffnen.

Schulen und Kindergärten

Geplant ist weiterhin Unterricht in den Klassen. Auch Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe bleiben geöffnet.

  • Berlin: Hier bleiben Bibliotheken sowie Musikschulen geöffnet. Die Bezirke entscheiden, ob auch Spielplätze offen bleiben.

  • Nordrhein-Westfalen: Konzerte und Aufführungen sind verboten. Der zur Berufsausübung zählende Probebetrieb ist aber weiterhin zulässig.

  • Sachsen: Bibliotheken bleiben geöffnet.

  • Sachsen-Anhalt: Hier sollen auch etwa Bibliotheken, Archive, Volkshochschulen, Fahrschulen und Musikschulen offen bleiben.

  • Thüringen: Auch hier bleiben Volkshochschulen, Fahrschulen, Musik- und Jugendkunstschulen sowie Bibliotheken weiter offen.

Einzelhandel, Arbeit und Wirtschaft

Supermärkte und Geschäfte bleiben in allen Bundesländern geöffnet - es gibt aber Vorschriften, wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen. Erlaubt ist maximal ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche.

In anderen Bereichen soll überall dort, wo das möglich ist, wieder von zu Hause gearbeitet werden. Die Bundesregierung hat zudem ein neues Programm aufgelegt, um die Umsatzeinbußen in der Wirtschaft zu kompensieren. Kleinere Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern sollen bis zu 75 Prozent des Umsatzes vom November 2019 erhalten, größere Betriebe bis zu 70 Prozent (mehr dazu lesen Sie hier).

Drosten hält viele der Beschlüsse für richtig. Strengere Vorsichtsmaßnahmen und Maskenpflicht an Schulen könnten helfen, weitere Ansteckungen zu verhindern. In Deutschland sind derzeit nach einer Erhebung mehr als 150 Schulen komplett geschlossen und haben den Präsenzunterricht eingestellt.

Eine gewisse Verbesserung der Lage verspricht sich der Virologe von einem breiteren Einsatz von Corona-Schnelltests . Gefährdete Gruppen könnten so sehr regelmäßig und niedrigschwellig getestet werden, wenn die Tests in ausreichender Menge zur Verfügung stünden, glaubt er. Zudem könne nicht nur festgestellt werden, ob jemand infiziert sei, sondern auch, ob er noch infektiös sei. Das erleichtere den Umgang mit Quarantäne oder Kontaktverboten, Isolierungen von Einzelpersonen können vorzeitig enden. Ein breiterer Einsatz der Tests wird für die kommenden Wochen erwartet.

Neben Drosten und einigen anderen Wissenschaftlern haben sich aber manche Forscher gegen einen Shutdown ausgesprochen. In der vergangenen Woche sorgte ein Positionspapier für Streit, das der Bonner Virologe Hendrik Streeck, Jonas Schmidt-Chanasit, ein Virologe aus Hamburg, sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und verschiedene ärztliche Fachgesellschaften vorgelegt hatten (eine Analyse dazu finden Sie hier).

Darin plädieren die Experten dafür, sich stärker auf den Schutz von Risikogruppen zu konzentrieren und die bereits geltenden Hygienemaßnahmen gezielter zu kommunizieren. Anschließend distanzierten sich manche Ärzteverbände wieder von dem Papier.

joe/dpa/AFP
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