Sicherungsverwahrung Unionspolitiker kritisieren Rüge aus Straßburg
Berlin - Niedersachsen will aus den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) keine Konsequenzen für die zehn Sicherungsverwahrten in dem Bundesland ziehen. "Ich lasse keinen raus", sagte Justizminister Bernd Busemann (CDU) der "Berliner Zeitung". Der Bundesgerichtshof habe schließlich erst im vergangenen November entschieden, dass ein früheres Urteil des Straßburger Gerichts keine Entlassungsautomatik beinhalte.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die deutsche Praxis der Sicherungsverwahrung am Donnerstag erneut gerügt. Das Gericht gab vier Sexualstraftätern Recht, die trotz Verbüßung ihrer Freiheitsstrafen nicht auf freien Fuß gesetzt wurden. Drei Klägern muss Deutschland insgesamt 125.000 Euro an Entschädigung zahlen.
Busemann forderte das Bundesverfassungsgericht auf, das Problem der nachträglichen Sicherungsverwahrung endlich grundsätzlich zu klären. "Es wird Zeit, dass Karlsruhe spricht." Die Justiz müsse wissen, ob die Haltung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gelte oder die bisherige Rechtsprechung aus Karlsruhe, sagte Busemann. Karlsruhe hatte 2004 geurteilt, dass die damals mögliche nachträgliche Verhängung der Sicherungsverwahrung mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
Kritik kam aus der CDU auch von Innenpolitiker Wolfgang Bosbach. Die erneute Rüge aus Straßburg sei "problematisch". Es gehe in einem Fall um einen Sexualstraftäter, der in der Haft jede Therapie abgelehnt habe und dem Gutachter bescheinigen, dass eine hohe Rückfallgefahr bestehe, sagte er den Dortmunder "Ruhr Nachrichten".
Bosbach äußerte Verständnis für die Sorgen vieler Menschen vor entlassenen Straftätern. "Wir können leider nicht davon ausgehen, dass jeder Gewaltverbrecher resozialisierbar ist, wenn sich der Staat mit der Resozialisierung nur genug Mühe gibt." Es werde immer einige Täter geben, die eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit seien, sagte er.
Er teile nicht die Auffassung des EGMR, Deutschland habe europarechtliche Vorgaben nicht hinreichend beachtet. "Wir haben bereits mit der neuen umfassenden gesetzlichen Regelung der Sicherungsverwahrung auf die Rechtsauffassung der europäischen Richter reagiert." Über die neue Regelung zur sogenannten Sicherungsunterbringung hinaus sehe er keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.
Der Vorsitzende der Deutschen Richterbundes, Christoph Frank, betonte, dass die Bevölkerung nicht hundertprozentig vor Gewalttätern geschützt werden könne. "Es bleiben Risiken, die in einer Abwägung der Rechte der Betroffenen mit dem Sicherheitsanspruch der Bevölkerung hingenommen werden müssen", sagte er der "Mitteldeutschen Zeitung".