Zwei Ordnungsrufe verhängt SPD-Bundestagsabgeordneter nennt AfD-Parlamentarier »Nazis«

Dietmar Nietan (SPD): »Auf den bin ich stolz, Herr Präsident«
Foto:IMAGO/Jean MW / IMAGO/Future Image
Dass er die Bundestagsabgeordneten der AfD als »Nazis« bezeichnete, hat dem SPD-Parlamentarier Dietmar Nietan im Bundestag gleich zwei Ordnungsrufe eingebracht. Auf Zwischenrufe der AfD während seiner Rede reagierte Nietan am Donnerstag mit der Feststellung, dass »Sie Nazis es nicht ertragen können, wenn man Sie kritisiert«. Daraufhin schritt Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) als Sitzungsleiter ein: »Bei aller Nachvollziehbarkeit Ihrer inneren Erregung: Die Bezeichnung ›Nazis‹ hat einen Ordnungsruf zur Folge.«
»Auf den bin ich stolz, Herr Präsident«, entgegnete Nietan, was Kubicki zu einer erneuten Reaktion veranlasste: »Sie bekommen jetzt einen zweiten Ordnungsruf, Herr Nietan, weil sie Entscheidungen von mir nicht kommentieren sollen.«
Konsequenzen erst beim dritten Ordnungsruf
Laut Geschäftsordnung kann das Parlamentspräsidium einzelne Abgeordnete zur Ordnung rufen, »wenn sie die Ordnung oder die Würde des Bundestages verletzen«. Das hat jedoch keine unmittelbaren Konsequenzen – erst beim dritten Mal wird dem betroffenen Redner sein Rederecht entzogen. Weitergehende Maßnahmen wären ein Ordnungsgeld in Höhe von 1000 Euro sowie ein Sitzungsausschluss.