SPD Parteigericht verschärft Strafe gegen Ypsilanti-Rebellin

Die SPD hat die Parteistrafe für die frühere Landtagsabgeordnete Silke Tesch verschärft. Weil sie Andrea Ypsilanti bei deren geplanter Wahl zur Ministerpräsidentin die Stimme verweigerte, sollen Teschs Mitgliedsrechte für 18 Monate ruhen.
Ehemalige Landtagsabgeordnete Tesch: Mitgliedschaftsrechte ruhen für 18 Monate

Ehemalige Landtagsabgeordnete Tesch: Mitgliedschaftsrechte ruhen für 18 Monate

Foto: ddp

Kassel - Die ehemalige SPD-Landtagsabgeordnete Silke Tesch muss ihre Parteimitgliedschaftsrechte für 18 Monate ruhen lassen. Tesch darf in dieser Zeit in ihrem Ortsverein Breidenbach lediglich das Stimmrecht ausüben und Anträge stellen, wie die Schiedskommission des SPD-Bezirks Nordhessen am Donnerstag in Kassel mitteilte. Das Gremium hatte bereits am 6. November getagt.

Andrea Ypsilanti

Die 51-Jährige war eine der vier SPD-Abgeordneten, die vor etwa einem Jahr der geplanten Wahl von zur Ministerpräsidentin einer von der Linken tolerierten rot-grünen Minderheitsregierung ihre Zustimmung verweigert hatten. Weil dies erst einen Tag vor der Wahl geschah, wirft die Schiedskommission Tesch vor, "das Gebot der innerparteilichen Solidarität verletzt, sich illoyal verhalten und damit der SPD schweren Schaden zugefügt" zu haben.

Eine Rüge, wie sie die Schiedskommission Marburg-Biedenkopf zunächst in erster Instanz ausgesprochen hatte, hielt die Bezirkskommission für nicht ausreichend, da Tesch bereits im Sommer 2008 geäußert habe, Ypsilanti nicht zu wählen. Der Ortsverein Rauschenberg im Kreis Marburg-Biedenkopf hatte die Revision der ersten Entscheidung beantragt und Teschs Parteiausschluss gefordert. Dieses Mittel bezeichnete die Bezirkskommission jedoch als unangemessen.

luk/ddp/dpa

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