Parteiausschlussverfahren Rüffel für SPD-Spitze im Fall Sarrazin

Geht das SPD-Ausschlussverfahren gegen Thilo Sarrazin schief? Das Schiedsgericht bemängelt nach SPIEGEL-Informationen die bisherige Begründung - und fordert von der Parteispitze Nachbesserungen.
Thilo Sarrazin: "Kernthesen mit Grundsätzen der Sozialdemokratie unvereinbar"

Thilo Sarrazin: "Kernthesen mit Grundsätzen der Sozialdemokratie unvereinbar"

Foto:

Heinz-Peter Bader/ REUTERS

Das Vorhaben des SPD-Vorstands, den umstrittenen islamkritischen Buchautor Thilo Sarrazin aus der Partei auszuschließen, gerät in Gefahr. Die Schiedskommission des SPD-Kreisverbands Charlottenburg-Wilmersdorf, wo das Ordnungsverfahren läuft, bemängelt nach SPIEGEL-Informationen die bisherige Begründung der Parteispitze.

Die Vorwürfe, die sich auf Sarrazins jüngstes Buch "Feindliche Übernahme" beziehen, würden "dem Begründungserfordernis nicht entsprechen", teilte das Schiedsgericht der SPD-Führung schriftlich mit. Es führe "kein Weg daran vorbei, die beanstandeten Äußerungen konkret zu benennen und zu belegen sowie im Einzelnen darzulegen, warum sie den Vorwurf eines parteischädigenden Verhaltens rechtfertigen", heißt es in dem Brief. Das Schiedsgericht gibt der SPD-Spitze Gelegenheit, den Antrag zu ergänzen.

Die Ohrfeige des Schiedsgerichts kommt überraschend, schließlich hatte die Parteiführung vor Einleitung des Ausschlussverfahrens eigens eine interne Kommission damit beauftragt, einen erneuten Anlauf minutiös vorzubereiten. Dieses Gremium legte Ende vergangenen Jahres einen 18-seitigen Bericht vor, der Sarrazin acht islamkritische und ausländerfeindliche Kernthesen seines Buchs vorhält, die mit den "Grundsätzen der Sozialdemokratie unvereinbar" seien.

Daraufhin hatte sich die Parteispitze im Dezember zu einem weiteren Versuch entschlossen, Sarrazin aus der Partei hinauszuwerfen. Zweimal sind die Genossen bereits mit dem Vorhaben gescheitert. Die Verhandlung über einen möglichen Ausschluss des Parteimitglieds Sarrazin wurde nun für den 26. Juni anberaumt.

vme

Mehr lesen über

Verwandte Artikel

Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten