Gesetzesänderung Justizminister Maas will Stalker härter bestrafen

"Nicht die Opfer sollen ihr Leben ändern, sondern der Stalker zur Rechenschaft gezogen werden": Justizminister Heiko Maas plant einen besseren Schutz von Stalking-Opfern - auch mit Mitteln des Strafrechts.
Justizminister Heiko Maas

Justizminister Heiko Maas

Foto: Michael Kappeler/ dpa

Bundesjustizminister Heiko Maas will Stalking-Opfer besser schützen und eine Verurteilung der Täter erleichtern. Das Kabinett soll dazu an diesem Mittwoch eine Gesetzesänderung auf den Weg bringen. "Es darf nicht sein, dass man zum Beispiel erst umziehen muss, damit ein Stalker strafrechtlich belangt werden kann", sagte der SPD-Politiker. "Stalking soll künftig auch dann strafbar sein, wenn das Opfer dem Druck nicht nachgibt und sein Leben nicht ändert."

Bislang müsse nachgewiesen werden, dass das Leben von Opfern durch Stalking schwerwiegend beeinträchtigt sei, so Maas. "Das ist schwierig in der Beweisführung." Außerdem sei nicht nachvollziehbar, warum Stalking im Extremfall erst dann als Straftat gelte, wenn es eine erzwungene Veränderung der Lebensumstände gebe - also das Opfer als Konsequenz etwa den Wohnort oder Job wechsele.

"Nicht die Opfer sollten gezwungen werden, ihr Leben zu ändern, sondern der Stalker soll zur Rechenschaft gezogen und von seinem Tun abgehalten werden - auch mit den Mitteln des Strafrechts", sagte Maas. "Deswegen werden wir das verändern."

"Andere Länder machen uns das vor"

Der Gesetzentwurf von Maas sieht vor, dass Nachstellungen nicht länger schwerwiegende Beeinträchtigungen des Lebens verursacht haben müssen. Taten müssen lediglich "objektiv geeignet" sein, beim Opfer zu einer solchen schwerwiegenden Beeinträchtigung zu führen. Drei Jahre Haft drohen demnach, wenn jemand einer anderen Person in dieser Weise unbefugt und beharrlich nachstellt - also etwa ständig vor der Wohnung steht, anruft, mailt oder auf andere Weise Kontakt herzustellen versucht.

Maas sagte, in vielen anderen europäischen Staaten gebe es bereits eine Regelung, wie sie nun in Deutschland geplant sei. Bedenken wegen der Umsetzbarkeit wies er zurück: "In der Rechtsprechung wird sich die Praktikabilität erweisen. Andere Länder machen uns das vor."

Auch an anderer Stelle ist eine Änderung geplant. Bislang werden Verfahren oft eingestellt, der Staatsanwalt verweist dann auf den Weg der Privatklage. "Will das Opfer die Tat weiter verfolgen, muss es bisher dann selbst als Ankläger vor Gericht auftreten und auch das Kostenrisiko tragen", sagte Maas. "Das wird künftig nicht mehr möglich sein. Die Staatsanwaltschaft muss dann alle diese Verfahren führen und zu einem Ergebnis bringen."

Es gibt zwar jedes Jahr Tausende Tatverdächtige, aber nur einige Hundert Verurteilungen. 2014 gab es bundesweit nahezu 22.000 polizeilich registrierte Stalking-Fälle. Meistens gibt es dabei auch eine reale Beziehung zwischen Täter und Opfer: Häufig wird Experten zufolge Ex-Partnern, Arbeitskollegen oder Bekannten nachgestellt.

mxw/dpa
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