Stephan Ernst Sohn von mutmaßlichem Lübcke-Attentäter darf nicht zur Bundeswehr

Vor Gericht: Stephan Ernst (r.) im Gespräch mit seinem Verteidiger
Foto: KAI PFAFFENBACH/ REUTERSDer Sohn des mutmaßlichen Mörders des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke wurde nach SPIEGEL-Informationen wegen seiner politischen Gesinnung von der Bundeswehr abgelehnt. Ursprünglich wollte der Sohn des tatverdächtigen hessischen Rechtsextremisten Stephan Ernst im Juli seinen Freiwilligen Wehrdienst beginnen.
Kurz zuvor allerdings hatte der Militärische Abschirmdienst (MAD) den 18-Jährigen zu einem Sicherheitsgespräch geladen und ihm Hinweise auf seine rechtsextreme Gesinnung vorgehalten. So hatten Polizeifahnder bei der Festnahme von Ernst im Juni 2019 auch ein Samsung-Mobiltelefon seines Sohnes in der Wohnung der Familie in Kassel sichergestellt.
Hitler-Video auf dem Handy
Im Speicher fanden die Ermittler eine WhatsApp-Gruppe mit dem Titel "Ehrenbande", die der Sohn administrierte. Profilbild: Ein Eisernes Kreuz mit der Aufschrift "Vaterland, Ehre und Stärke". In dem Chat tauschte sich der Administrator mit weiteren jungen Männern unter anderem über ein mit Technomusik unterlegtes Hitler-Video aus und relativierte den Holocaust.
In der Gruppe kursierte auch das unter Rechtsextremen beliebte "Alphabet für Fortgeschrittene", das die Buchstaben mit Wörtern wie "Gaskammer", "Judenhass" oder "Sieg Heil" verknüpft. In einem weiteren Chat sprach der Sohn mit seinem Vater über Besuche bei AfD-Veranstaltungen und das Verteilen von Flyern für die rechtspopulistische Partei.
"Politische Richtung durch den Vater vorgegeben"
Das Landeskriminalamt geht davon aus, dass dem jungen Mann die "politische Richtung durch den Vater vorgegeben worden" sei, heißt es in einem internen Ermittlungsbericht. Beim MAD hieß es, die gefundenen Indizien seien zwar nicht ausreichend für ein Strafverfahren. Allerdings belegen sie aus Sicht des Geheimdienstes, dass der Sohn nicht auf dem Boden der Verfassung steht.

Albtraum Lockdown
Warum jetzt doch droht, was alle ausgeschlossen haben
Stephan Ernst muss sich derzeit wegen des tödlichen Schusses auf Walter Lübcke vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verantworten. Sowohl sein Anwalt als auch Ernsts Sohn ließen SPIEGEL-Nachfragen zu der abgelehnten Bewerbung bei der Bundeswehr unbeantwortet.