Steuerzahlerbund-Expertise Bürgermeister verliert Pension bei Rücktritt

Duisburgs Oberbürgermeister Sauerland: Rücktritt könnte teuer werden
Foto: ddpHannover - Bisher weist Duisburgs Oberbürgermeister (CDU) jede Verantwortung für die von sich. Auch einen Rücktritt schließt der Politiker weiter aus. Nun rechnet der Steuerzahlerbund vor, dass ihn ein solcher Schritt die Pension kosten könnte.
Weil das Landesbeamtengesetz in Nordrhein-Westfalen einen Rücktritt aus politischen Gründen nicht vorsehe, müsste Sauerland einen Antrag auf Entlassung stellen. Wer das aber tut, "verliert sämtliche Ansprüche auf Dienstbezüge und Versorgung", zitiert die "Neue Presse" aus Hannover Heinz Wirz, den Justiziar des nordrhein-westfälischen Steuerzahlerbundes.
Verloren wären damit für Sauerland auch die Pensionsansprüche, die er sich vor der Wahl 2004 in langen Jahren als Oberstudienrat im benachbarten Krefeld erworben habe. "Das ist knallhart", sagte Wirz der Zeitung. Der dann Ex-Beamte würde lediglich in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Für den 55-jährigen OB wäre es ein herber finanzieller Verlust.
Als B-10-Beamter beziehe er ein Grundgehalt von 10.582,30 Euro plus Zulagen, rechnen die Experten vor. Für 2009 habe Sauerland in einer Mitteilungsvorlage für den Rat der Stadt Duisburg zusätzliche Nebeneinkünfte von 16.100 Euro im Jahr angegeben. Außerdem nehme er rund 50 zum Teil gut dotierte Mandate in Aufsichts-, Verwaltungs- und Beiräten sowie Verbänden und Vereinen wahr.
Linke Fraktion forciert Abwahl Sauerlands
Erhalten blieben Sauerland die Pensionsansprüche nur, wenn er die Amtszeit regulär 2014 beende oder abgewählt werde. Eine solche Abwahl trieben nun Duisburgs Linke voran, schreibt die Zeitung mit Verweis auf Ratsfraktionschef Hermann Dierkes. Dieser habe an diesem Donnerstag alle Ratsmitglieder in persönlichen Schreiben um Unterstützung gebeten. Er wolle für September eine Ratssondersitzung beantragen.
Eine Abwahl des Oberbürgermeisters müssen mindestens 50 Prozent der gewählten Ratsmitglieder beantragen. Ein Beschluss darüber benötigt eine Zwei-Drittel-Mehrheit.