Stuttgart 21 Ex-Polizeichef zu Geldstrafe verurteilt

Siegfried Stumpf hätte während einer Stuttgart-21-Demonstration viele Verletzungen verhindern können. Zu diesem Urteil kommt das Amtsgericht Stuttgart und verurteilt den Ex-Polizeipräsidenten zu einer Geldstrafe von 15.600 Euro.
Fahrlässiger Körperverletzung im Amt: Siegfried Stumpf muss Geldstrafe zahlen

Fahrlässiger Körperverletzung im Amt: Siegfried Stumpf muss Geldstrafe zahlen

Foto: Franziska Kraufmann/ dpa

Gut vier Jahre nach dem überharten Wasserwerfer-Einsatz gegen Stuttgart-21-Demonstranten hat Ex-Polizeipräsidenten Siegfried Stumpf einen Strafbefehl über 15.600 Euro erhalten.

Nach Ansicht des Amtsgerichts hätte Stumpf mit einer Anweisung das rüde Vorgehen Ende September 2010 gegen Protestierende im Stuttgarter Schlossgarten beenden und womöglich schwere Verletzungen verhindern können. Wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt in vier Fällen müsse Stumpf eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 130 Euro zahlen, sagte eine Sprecherin des Amtsgerichts.

Nimmt Stumpf den Strafbefehl an, ist er vorbestraft. Er kann binnen zwei Wochen Einspruch einlegen.

Frank Ulrich Mann, Rechtsanwalt eines damals erblindeten Demonstranten, sprach von einem "wahren Schnäppchen" für Stumpf. Die Höhe des Strafbefehls sei milde - zumal das Landgericht jüngst die Hauptverantwortung beim damaligen Einsatzleiter gesehen hatte.

Als Polizeichef leitete Stumpf den Einsatz zur Räumung des Schlossgartens für Baumrodungen auf dem Baufeld des umstrittenen Milliardenprojekts Stuttgart 21. Mehrere Demonstranten wurden schwer an den Augen verletzt. Das Innenministerium berichtete von 160 Verletzten.

Zuletzt hatte das Landgericht Stuttgart im November den Prozess um den blutigen Wasserwerfer-Einsatz gegen Stuttgart-21-Demonstranten im Herbst 2010 vorläufig eingestellt.

kbl/dpa
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