Gerichtsentscheid Polizeigewalt gegen Stuttgart-21-Demonstranten war rechtswidrig

Umstrittener Wasserwerfereinsatz (Archivbild vom 30. September 2010): Polizeigewalt war gegen das Gesetz
Foto: Marijan Murat/ dpaMehr als hundert Menschen wurden bei einer Stuttgart-21-Demonstration verletzt - nun ist klar, der Polizeieinsatz war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht beschlossen. Die Begründung: Beim Protest gegen die Baumrodungen im Schlossgarten am 30. September 2010 habe es sich rechtlich gesehen um eine Versammlung gehandelt.
Für ein Vorgehen der Polizei gegen solche Versammlungen gibt es im Grundgesetz hohe Hürden. Zwar dürften die Beamten einzelne Straftaten verfolgen, nicht aber die gesamte Versammlung mit Wasserwerfern, Schlagstöcken und Pfefferspray beenden. Ohnehin sei das Vorgehen überzogen gewesen.
Geklagt hatten sieben Opfer. Darunter ist der heute nahezu erblindete Dietrich Wagner, der am "Schwarzen Donnerstag" nach heftigen Druckstößen aus einem Wasserwerfer gegen seinen Kopf aus den Augen blutete. Mit der Entscheidung des Gerichts steigen die Chancen der Opfer von damals auf Schadensersatz. Diesen müssen sie sich aber vor dem Landgericht erstreiten.
Archiv-Video: Wasserwerfer gegen Stuttgart-21-Demonstranten