Stuttgart Behörden verbieten AfD-Demo gegen Corona-Auflagen

500 Teilnehmer waren angemeldet, doch der Stadt Stuttgart ist das Infektionsrisiko zu groß - deshalb wurde eine von der AfD für Sonntag geplante Demonstration abgesagt. Die Partei will jetzt vor Gericht gehen.
Demonstration gegen Corona-Auflagen in Stuttgart, unter Einhaltung der Corona-Abstandsauflagen (Archivbild)

Demonstration gegen Corona-Auflagen in Stuttgart, unter Einhaltung der Corona-Abstandsauflagen (Archivbild)

Foto: Marijan Murat/ dpa

Eine für kommenden Sonntag von der AfD geplante Demonstration gegen die Corona-Beschränkungen in Stuttgart darf nach Angaben der Polizei nun doch nicht stattfinden. Die Versammlung sei von der Stadt Stuttgart verboten worden, sagte ein Sprecher der Polizei Stuttgart am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur.

Unter anderem verwiesen die Behörden auf den Infektionsschutz in der Coronakrise. Bei einer "Versammlungslage, bei der mit Provokationen, Störungen und gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Teilnehmern und Gegendemonstranten zu rechnen" sei, könne die Einhaltung der Mindestabstände zwischen Personen nicht gewährleistet werden, so ein Sprecher der Stadt. Er berief sich dabei auch auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Die AfD plane nun, einen Eilantrag gegen das Verbot zu stellen, teilte die Partei mit. Sie wollte am 24. Mai mit einer Kundgebung in der Stuttgarter Innenstadt gegen die Beschränkungsmaßnahmen bei der Corona-Pandemie demonstrieren. Auch die AfD-Landesvorsitzende Alice Weidel sollte nach AfD-Angaben auf der Demonstration sprechen.

"Was für ein Geschwätz"

"Früher hätten CDU-Innenminister in einem solchen Fall für Ordnung gesorgt und auch der Opposition Grundrechte zugestanden", sagte der AfD-Landesvize Markus Frohnmaier. "Wir werden deshalb einen Eilantrag stellen und unser Recht auf Versammlungsfreiheit gerichtlich durchsetzen." Die AfD hatte die Versammlung ursprünglich mit 500 Teilnehmern geplant.

"Was für ein Geschwätz", kommentierte der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) diese Aussage. "Über die Zulässigkeit der Demonstration entscheidet die Stadt Stuttgart in eigener Verantwortung - und gerne auch ein unabhängiges Gericht, jedenfalls nicht der Innenminister."

Die Polizei schütze selbstverständlich die Grundrechte und auch das Demonstrationsrecht der Bürger, deshalb griffen jedoch auch bestimmte Gesetze und Regeln, etwa die des Infektionsschutzgesetzes und der Corona-Verordnung. "Diese sind von allen - auch von AfD-Funktionären - einzuhalten", sagte Strobl.

him/dpa
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