Drohbriefe und Brandanschläge Anklage gegen zwei mutmaßliche Mitglieder der »Revolutionären Aktionszellen«

Sie sollen Drohbriefe an Politiker, Ministerien und Verkehrsbetriebe in ganz Deutschland verschickt sowie Brandanschläge verübt und geplant haben: Nun müssen zwei mutmaßliche Linksextreme wohl vor Gericht.
Durchsuchung eines Hauses der »Revolutionären Aktionszellen« in Magdeburg (Archivbild)

Durchsuchung eines Hauses der »Revolutionären Aktionszellen« in Magdeburg (Archivbild)

Foto: Matthias Strauß/ dpa

Baden-Württembergs grüner Ministerpräsident Winfried Kretschmann soll von ihnen eine Patrone in einem Umschlag erhalten haben, ebenso Bayerns Landeschef Markus Söder (CSU). Vor der Villa des Fleischfabrikanten Clemens Tönnies sollen sie sogar einen Brandsatz platziert haben, der allerdings nicht zündete.

Nun hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart Anklage gegen zwei Verdächtige aus dem linksextremen Spektrum erhoben. Die beiden 39-Jährigen – ein Mann und eine Frau – würden wegen des Verdachts der versuchten Nötigung und der versuchten Brandstiftung angeklagt, teilte ein Sprecher der Behörde mit.

Die Drohungen gingen demnach in fünf Wellen zwischen Dezember 2019 und Oktober 2020  an Politiker, Behörden, Ministerien und Verkehrsverbünde im ganzen Bundesgebiet. Die Bekennerschreiben waren laut Anklage mit »MIlitantE ZellE (MIEZE) – vereint im Kollektiv der Revolutionären Aktionszellen (RAZ)« unterzeichnet.

Unter Androhung von Gewalt hätten die Beschuldigten die Empfänger aufgefordert, vorgebliche Missstände zu beseitigen. Den Briefen sollen zur Untermauerung ihrer Forderungen Platzpatronen, Streichhölzer oder Messer beigelegen haben.

Im August 2020 sollen die Beschuldigten zudem einen Brandanschlag auf ein Gebäude der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg verübt haben. Der Brandsatz habe aber nicht so gezündet, wie von den Beschuldigten beabsichtigt, hieß es. So sei eine »erhebliche Brandwirkung« verhindert worden.

Die Beschuldigten befinden sich in Untersuchungshaft. Sie waren im Oktober 2020 festgenommen worden.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels war in der Überschrift von den »Revolutionären Zellen« die Rede. Tatsächlich handelt es sich bei den Angeklagten um mutmaßliche Mitglieder der »Revolutionären Aktionszellen« (RAZ).

fek/dpa
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