EU-Verordnung Tagesmütter protestieren gegen neue Hygiene-Vorschriften
Getränke bei der Tagesmutter: Strengere Hygienevorschriften
Foto: dapdHamburg - "Also bei mir wird das schwierig", sagt Annika Hendreich. "Ich müsste eigentlich Fliegengitter an den Küchenfenstern anbringen, aber das geht bei uns nicht." Und wie das mit dem Fußboden werden soll, weiß sie auch noch nicht. "Ich habe Parkett in der Küche. Aber eigentlich soll der Boden gefliest sein." Die Tagesmutter aus Hamburg-Bramfeld hat beschlossen, erst mal abzuwarten. Seit Januar wartet sie auf den Platz für die nun geforderte Hygieneschulung - bisher vergeblich. Dort erhofft sie sich Antworten.
Die Hamburger Tagesmütter und -väter haben bereits zu Weihnachten Post von der Sozialbehörde bekommen. In den Umschlägen waren allerdings keine guten Wünsche für die Feiertage - vielmehr der Hinweis darauf, dass künftig neue Bestimmungen für die Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege gelten. Die Aufregung unter den Adressaten ist seitdem beträchtlich, sagt Anja Reinke vom Verein der Hamburger Tagesmütter und -väter. "Es gab Tagesmütter, die gesagt haben, dass sie unter diesen Bedingungen aufgeben müssen."
Alle Tagesmütter müssen sich demnach als Lebensmittelunternehmer anmelden. Sie müssen sich schulen und nach Paragraf 43 des Infektionsschutzgesetzes belehren lassen. In der Küche soll ein zweites Waschbecken für das Händewaschen vorhanden sein, die Kühlschranktemperatur soll gemessen und dokumentiert werden, Kassenbons sollen aufbewahrt, und beim Umgang mit Lebensmitteln soll helle Schutzkleidung getragen werden. Der Leitfaden umfasst noch viele Punkte mehr bis hin zur Überprüfung durch Lebensmittelkontrolleure.
"Wer hat schon ein zweites Waschbecken in der Küche?"
In mehreren anderen Bundesländern sind ähnliche Leitlinien aufgestellt worden oder entstehen derzeit. In Berlin etwa, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Sachsen, Bayern.
Für viele Tagesmütter ein Schock. Vor allem sind viele von denen verunsichert, die ihren Beruf zu Hause ausüben und zwei oder drei Kinder in der eigenen Wohnung versorgen. "Wer hat schon ein zweites Waschbecken zum Händewaschen in der Küche?", sagt Tagesmutter Reinke. Das im Bad müsse reichen. Die Sorge ist zudem groß, dass weniger Zeit für die Kinder bleibt, wenn ein professionelles Hygiene-Management verlangt wird. Und wie steht es eigentlich mit gemeinsamen Aktionen am Herd, wenn die Kleinen künftig der Küche fernbleiben müssen? Schluss mit Plätzchenbacken?
"Ich backe weiterhin Plätzchen", sagt Annika Hendreich, "die Kleinen lieben das!" Aber ihre Schützlinge dürfen den Teig nicht probieren, wenn rohe Eier darin sind. "Das habe ich auch früher schon so gehandhabt. Ich habe auch während der Ehec-Krise letztes Jahr zum Beispiel kein Gemüse gekauft. Mit Kindern muss man einfach vorsichtig sein."
"An vielen Stellen überzogen"
Hintergrund für die neuen Regeln ist eine 2004 verabschiedete EU-Verordnung für Lebensmittelunternehmen, die für einheitliche Hygienestandards in ganz Europa sorgen soll. Die deutschen Bundesländer, zuständig für die Lebensmittelüberwachung, erbaten laut Bundesverbraucherschutzministerium dort eine Einschätzung, ob Tagesmütter davon betroffen sind. Die klare Antwort: ja. Ministerin Ilse Aigner bestätigte diese Einschätzung erst vor wenigen Wochen im Fernsehen. "Wenn konkret etwas bei einem Kind passiert, dann muss man auch nachverfolgen können, wo das Kind seine Nahrungsmittel bekommen hat." Allerdings, so schiebt das Ministerium inzwischen relativierend nach, sehe man überhaupt keinen Grund für die Überwachung von Tagesmüttern. "Tagespflege soll auf keinen Fall so kontrolliert werden wie der Metzger um die Ecke", sagt Sprecher Holger Eichele.
Die EU-Kommission lässt sogar durchaus Ausnahmen in solchen Fällen zu, wo "nur gelegentlich oder in kleinem Maße Lebensmittel zubereitet oder serviert" werden. Da bleibt das Berliner Ministerium aber strikt. "Das trifft auf Tagesmütter jedoch nicht zu, denn sie bereiten Lebensmittel in der Regel mehrfach täglich und oft für mehrere Kinder zu."
Laut Bundesverband für Kindertagespflege gab es auch früher - ohne die Leitfäden - nie größere Hygieneprobleme bei Tagesmüttern oder -vätern. "Es gab sehr vereinzelt Fälle, in denen die Situation nicht so perfekt war. Aber da haben die Jugendämter entsprechend reagiert", sagt Eveline Gerszonowicz vom Bundesverband. Kinder seien natürlich besonders keimanfällig und deshalb sei ein höherer Hygienestandard nötig als in normalen Haushalten. "Aber was nun in den Ländern daraus gemacht wird, ist an vielen Stellen überzogen." Gerszonowicz bezeichnet es als hilfreich, dass Ministerin Aigner inzwischen zu einer moderaten Umsetzung der EU-Verordnung aufgerufen hat.
Neuer Leitfaden, kaum entschärft
Auch in einigen Ländern hat sich inzwischen offenbar die Erkenntnis durchgesetzt, dass Behörden zum Teil über das Ziel hinausgeschossen sind. Nach dem Protest vieler Tagesmütter hat etwa die zuständige Sozialbehörde in Hamburg den Leitfaden überarbeitet und vor wenigen Tagen neu veröffentlicht. Er ist nicht grundsätzlich entschärft, aber künftig sollen zum Beispiel Kontrollen bei Tagesmüttern, die in der eigenen Wohnung arbeiten, nur noch nach Beschwerden vorgenommen werden.
Der Verein der Hamburger Tagesmütter hat sich mit seiner Forderung, die Registrierungspflicht wieder abzuschaffen, nicht durchsetzen können. Es habe harte Fronten in den Gesprächen gegeben, sagt Tagesmutter Reinke. Über die erreichten Änderungen ist sie dennoch froh. "Das Papier ist jetzt nicht mehr im Befehlston verfasst."
Hendreich hat schon festgestellt, dass sie mehr Aufwand in die Dokumentation ihrer Einkäufe stecken muss. "Die Zeit fehlt dann den Kindern." Wenn sich bei ihrer Schulung herausstellen sollte, dass es Probleme wegen der Fliegengitter oder des Küchenbodens geben sollte, dann will sie Konsequenzen ziehen: "Dann würde ich den Job nicht mehr bei mir zu Hause machen. Dann würde ich mich irgendwo anstellen lassen."