Terror-Bekämpfung Union will bei Wahlsieg Schilys Pläne für Sicherungshaft durchsetzen
Hamburg - "Das Anliegen vom Schily ist berechtigt. Die Union wird dieses Anliegen im Falle eines Wahlsieges aufgreifen", kündigte Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) in der "Sächsischen Zeitung" an. "Wir halten die Sicherungshaft für ausreisepflichtige Terrorverdächtige nach wie vor für dringend geboten", sagte Bosbach. "Wir werden das zum Gegenstand von Koalitionsverhandlungen machen."
Es gebe nun einmal Personen, von denen eine besondere Gefährlichkeit ausgehe und die ausreisepflichtig seien, die man aber nicht abschieben könne, weil entweder tatsächliche oder rechtliche Abschiebehindernisse bestünden, sagte der CDU-Politiker. Beispielsweise gehe kein Flugzeug in das Heimatland, oder es drohe dort Folter oder Todesstrafe. "Dann steht der Staat vor der unangenehmen Alternative, sie frei herumlaufen lassen zu müssen", sagte Bosbach. Es gehe nicht um Tausende, sondern vielleicht um einige Dutzend, von denen aber besondere Gefahr ausgehe. Es handele sich nicht um Strafhaft, sondern um eine Maßnahme der Gefahrenabwehr, weil es kein milderes Mittel gebe, diese Gefahr abzuwenden.
Die gegen die Sicherungshaft geäußerten Bedenken sind nach Ansicht Bosbachs "nicht durchgreifend". Zwei unabhängig voneinander eingeholte umfangreiche Rechtsgutachten hätten die Gegenargumente als nicht stichhaltig bewertet.
Der Deutsche Anwaltvereins hält eine Sicherungshaft jedoch für verfassungswidrig. Sie werde aller Voraussicht nach am Bundesverfassungsgericht scheitern. Der Vorschlag sei zudem "wenig hilfreich und kontraproduktiv", sagte Vizepräsident Georg Prasser der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Denn eine Sicherungshaft würde dazu beitragen, dass die freiheitliche, offene Gesellschaft immer stärker eingeschränkt werde. Damit aber erfülle man genau das Bestreben der Drahtzieher des Terrors. "Sie organisierten deshalb Selbstmordattentate und Anschläge, weil sie unser freiheitliches System bekämpfen wollten."
Wenig hilfreich sei die Sicherungshaft, weil bereits die Planung von Attentaten und Terror nach geltendem Recht strafbar sei, sagte Prasser. Erhielten die Sicherheitskräfte davon Kenntnis, könne auch heute schon wirkungsvoll gegen solche Terrorverdächtigen vorgegangen werden. Gebe es dagegen nur Vermutungen, "muss man bei uns einfach damit leben, dass das Vermuten nicht reichen kann, um Verdächtigen die Freiheit zu entziehen", sagte Prasser. Denn das sei vom Grundgesetz nicht gedeckt. Einen präventiven Freiheitsentzug sähen weder die deutsche Verfassung noch die europäische Menschenrechtskonvention vor.