Rechtsrock in Thüringen Anzeigen gegen 84 Teilnehmer von Neonazi-Festival

Polizisten am Festivalgelände in Themar
Foto: FrM/ dpaDie Polizei hat eine vorläufige Bilanz zum Rechtsrock-Festival in Themar gezogen, dem größten Neonazi-Treffen in Deutschland. Zwischenzeitlich befanden sich auf dem Gelände des thüringischen Ortes demnach bis zu 2243 Personen aus dem rechten und rechtsextremistischen Spektrum.
Gegen rechte Besucher registrierte die Polizei 84 Anzeigen, die meisten wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, zwei wegen Volksverhetzung, auch Drogendelikte wurden verfolgt. Bereits am Freitag hatten laut Polizei einige Festivalbesucher den Hitlergruß gezeigt. Ein 33-Jähriger soll einem 27-jährigen Journalisten ins Gesicht geschlagen haben. Die Ermittlungen dazu laufen.
Die Polizei sicherte die Veranstaltung mit mehreren Hundertschaften. Beamte aus Thüringen und anderen Bundesländern waren daran beteiligt. Nach scharfer Kritik an der Einsatztaktik im Vorjahr gingen die Polizisten diesmal konsequenter gegen Rechtsverstöße vor. 2017 hatten zahlreiche der rund 6000 Besucher in Themar den Hitler-Gruß gezeigt, in vielen Fällen ohne dass die Polizei deswegen eingeschritten war oder den Vorfall mit eigenen Kamerateams dokumentiert hatte
In diesem Jahr waren die Teilnehmer laut Polizei aus ganz Deutschland sowie Frankreich, Italien, Kroatien, Norwegen und Russland angereist.
Bei Protesten gegen das Festival waren nach Polizeiangaben zeitweise 300 Menschen auf den Straßen in Themar unterwegs. Um an die Opfer rechter Gewalt in Deutschland seit 1990 zu erinnern, trugen Demonstranten Holzkreuze vor das Festival-Gelände. Die Proteste seien "störungsfrei" verlaufen. Gegen einen Demonstranten wurde laut Polizei Anzeige erstattet - weshalb, blieb vorerst unklar.
Der Landkreis Hildburghausen als Versammlungsbehörde hatte das Neonazi-Festival zunächst verboten und dies mit dem Schutz zahlreicher auch seltener Vogelarten auf dem Veranstaltungsgelände begründet. Das Verwaltungsgericht Meiningen hob das Verbot auf, das Thüringer Oberverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung am Mittwoch.