Tornado-Einsatz bei G8 Piloten donnerten zu tief über Protest-Camps

Der umstrittene Tornado-Einsatz während des G-8-Gipfels hat dienstrechtliche Konsequenzen für die Piloten. Nach internen Ermittlungen haben sie die gesetzlich vorgeschriebene Mindestflughöhe von 150 Metern unterschritten. Die SPD hält den Einsatz mittlerweile für verfassungswidrig.

Berlin - Interne Untersuchungen der Bundeswehr werfen neue Fragen zu dem politisch hoch umstrittenen Einsatz von zwei Tornado-Flugzeugen vor dem G-8-Gipfel in Heiligendamm auf. Nach Informationen von SPIEGEL ONLINE hat die Luftwaffe mittlerweile anhand der Flugschreiber der beiden Maschinen rekonstruiert, dass mindestens einer der Düsen-Jets bei dem Überwachungsflug am Morgen des 5. Juni unterhalb der gesetzlich festgelegten Mindestflughöhe von 500 Fuß, das entspricht etwa 150 Metern, über das Gebiet rund um die Ortschaft Reddelich in Mecklenburg-Vorpommern hinweg flog.

In einer ersten Antwort auf eine Anfrage des Grünen-Politikers Hans-Christian Ströbele vom 12. Juni hatte das Ministerium noch angegeben, "dass die Flughöhe im angegebenen Bereich auftragsgemäß 500 Fuß über Grund (ca. 150 Meter) betrug". Nun informierte das Haus von Minister Franz Josef Jung (CDU) Abgeordnete der Koalition informell, dass eine genaue Prüfung eine Verletzung der Regeln für die Flughöhe ergeben habe. Demnach ignorierten die Piloten selbst eine in den Jets eingebaute Technik, die bei Unterschreiten von 500 Fuß eine akustische Warnung absetzt.

Die neuen Erkenntnisse haben für die beiden Piloten Konsequenzen. Mittlerweile wurden dienstrechtliche Ermittlungen gegen die beiden Luftwaffenangehörigen eingeleitet. Bereits kurz nach Bekanntwerden der Flüge waren die beiden Piloten befragt worden. Ende letzter Woche hieß es aus dem Ministerium, die Tiefflüge seien wegen tief hängender Wolken nötig gewesen. Von einer Verletzung der Regeln für die Flughöhe war damals noch keine Rede.

Die neuen Details wollte das Ministerium am Dienstag zunächst nicht kommentieren. Am Mittwoch sollen die Parlamentarier vom Ministerium über die Recherchen informiert werden.

SPD grollt bereits

Die beiden Tornado-Jets hatten im Mai und dann am 5. Juni über der Ortschaft Reddelich mit ihren hoch auflösenden Kameras Bilder der Landschaft gemacht. Die Bundeswehr erklärte, man habe mögliche "Veränderungen der Bodenbeschaffenheit und Manipulationen" an Straßen durch Gipfel-Gegner aufklären wollen. Der Einsatz war grundsätzlich vom Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern beantragt worden. Die Anfrage für den Flug am 5. Juni erfolgte allerdings durch die Polizei vor Ort. Minister Jung hatte mehrfach betont, dass der Einsatz durch den Artikel 35 des Grundgesetzes gedeckt sei.

Die neuen Details könnten am Mittwoch in zwei Ausschüssen des Bundestags für neuen Streit um die Mission der Tornados auslösen. Sowohl der Innenausschuss als auch der Verteidigungsausschuss des Bundestags beraten über die Maßnahme und wollen von der Bundeswehr detaillierte Angaben über die Anbahnung und die Durchführung der Überwachungsflüge haben. Für die Grünen bereitet Hans-Christian Ströbele bereits eine Verfassungsklage vor, die entweder von der Fraktion oder von Protestlern aus dem überflogenen Camp eingereicht werden soll.

Innerhalb der SPD gab es schon vor den Ausschusssitzungen erheblichen Unmut. Der verteidigungspolitische Sprecher der Fraktion, Rainer Arnold, kritisierte die Flüge. Arnold betonte, dass ein Tiefflug und möglicherweise auch das Unterschreiten der Mindestflughöhe vermutlich zwar durch tief hängende Wolken begründet aber nicht gerechtfertigt seien. "Die Luftwaffe hätte die Einsätze an dem Tag nicht fliegen dürfen", kritisierte er. Arnold forderte Aufklärung, mit welchem Befehl die Piloten starteten und ob sie sich über die Order hinweg setzten.

Einschüchterung im Tiefflug

Deutlicher wurde der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz. Er hatte bisher gesagt, die Flüge seien mit dem Grundgesetz konform. Nun änderte der Jurist seine Meinung. "Der Tiefflug über dem Protest-Camp war verfassungswidrig", so Wiefelspütz zu SPIEGEL ONLINE, "denn sie hatten möglicherweise eine Zwangswirkung auf die Demonstranten, die sich durch das Kriegsgerät in niedriger Höhe bedroht gefühlt haben müssen".

Durch die Jets am Himmel und die donnernden Triebwerke seien Menschen eingeschüchtert worden. "Aus heutiger Sicht war der Einsatz nicht nur politisch instinktlos, sondern auch rechtswidrig", so Wiefelspütz. Für die Sitzung des Innenausschusses kündigte er viele Fragen an das Verteidigungsministerium an.

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