Trotz Koalitionsvereinbarung Kinderrechte werden vorerst nicht im Grundgesetz verankert

Detailfragen sollen laut der SPD verhindert haben, dass die Rechte von Kindern im Grundgesetz festgeschrieben werden. Die Schuld für diese »große Enttäuschung« liege beim Koalitionspartner.
Bundesjustiz- und Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht: »Das ist besonders schade«

Bundesjustiz- und Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht: »Das ist besonders schade«

Foto: Bernd von Jutrczenka / dpa

Noch im Januar vermeldete Justizministerin Christine Lambrecht die Einigung zwischen Union und SPD: Die Rechte von Kindern sollten nach dem Willen der Regierungskoalition ausdrücklich im Grundgesetz verankert werden. Diese Verankerung ist nach Angaben der SPD nun gescheitert.

Lambrecht warf der Union und der Opposition am Montagabend nach einer abschließenden Verhandlungsrunde vor, ihnen habe der Wille zur Einigung gefehlt. »Dies ist besonders schade, weil wir kurz vor einer Einigung standen und diese Gelegenheit so schnell nicht wiederkommen wird«, erklärte die SPD-Politikerin. Sie bedauere »zutiefst, dass der Streit über Detailfragen eine Einigung bei diesem so wichtigen Vorhaben verhindert hat«.

SPD-Vizefraktionschefin Katja Mast machte auf Twitter den Koalitionspartner für das Scheitern verantwortlich: »Nach vielen Gesprächen scheitern die Verhandlungen vor allem am CDU/CSU-Widerstand. Diese historische Chance wird leider so schnell nicht wieder kommen. Große Enttäuschung.«

Für eine Grundgesetzänderung wäre die Koalition auf Stimmen der Opposition angewiesen, um im Bundestag und im Bundesrat die erforderliche Zweidrittelmehrheit zu erreichen. Der Bundestag hatte Mitte April über den Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten. Seither liefen Gespräche zur Kompromisssuche.

tfb/Reuters
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten