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Flüchtlingskrise Millionen Überstunden - Polizisten sind sauer auf de Maizière

Fast drei Millionen Überstunden hat die Bundespolizei in der Flüchtlingskrise bisher angehäuft. Doch das Abbummeln will die Regierung künftig deutlich erschweren. Nun wehren sich die Polizisten.
Flüchtlinge auf dem Gelände der Bundespolizei

Flüchtlinge auf dem Gelände der Bundespolizei

Foto: Armin Weigel/ dpa

Den Zorn vieler Bundespolizisten hat sich Bundesinnenminister Thomas de Maizière mit einem Erlass zugezogen. Die Anweisung des Ministeriums vom 31. August verstoße "eindeutig gegen geltendes Recht", schreibt der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Oliver Malchow, in einem Brief an den CDU-Politiker, der dem SPIEGEL vorliegt. Auch der Hauptpersonalrat der Bundespolizei im Ministerium rügt in einem Schreiben, der Erlass habe für "erhebliche Unruhe" in der Bundespolizei und im Bundeskriminalamt gesorgt.

Im Zuge des andauernden "Einsatzes Massenmigration" haben Bundespolizisten seit Sommer 2015 rund 2,7 Millionen Überstunden angehäuft. Nach dem Willen des Ministeriums sollen weitere Überstunden, die ab 1. September 2016 anfallen, künftig zwingend innerhalb eines Jahres abgebummelt werden - bislang war dafür eine Frist von drei Jahren vorgesehen. Sollte ein Freizeitausgleich nicht möglich sein, werden die Bediensteten im Regelfall ausbezahlt.

"Großes persönliches und zeitliches Engagement"

Die Gewerkschaft will das nicht hinnehmen. Die Kollegen hätten insbesondere seit vergangenen Sommer "unter großem persönlichen und zeitlichen Engagement wichtige Dienste im Interesse unserer Gesellschaft verrichtet", schreibt Malchow. Sie seien nach wie vor vielfach überlastet, daher sei ein kurzfristiges Abbummeln von Überstunden kaum möglich. Ein Großteil der Beamten wünsche sich aber "keine finanzielle Abgeltung, sondern Freizeitausgleich".

Besonders hart werde die neue Regelung Bereitschaftspolizisten oder auch Personenschützer im Ausland oder beim BKA treffen, glaubt die Gewerkschaft: Da für sie keine Ausbezahlung von Überstunden vorgesehen sei, würden diese künftig "ersatzlos" verfallen. Wegen der "zahllosen Konfliktlagen mit geltendem Recht" müsse de Maizière den Erlass zurückziehen.

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