Minderheitenrechte im Bundestag Schwarz-Rot stärkt Mini-Opposition

Neuer Bundestag: Mehr Redezeit für Linke und Grüne
Foto: Tim Brakemeier/ dpaBerlin - Im Streit über die künftigen Oppositionsrechte im Bundestag will Schwarz-Rot Linken und Grünen entgegenkommen. Nach den Worten von SPD-Parlamentsgeschäftsführerin Christine Lambrecht sollen die Minderheitenrechte noch im Januar ausgeweitet werden. "In erster Linie werden die Rechte zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses und zur Beantragung von Anhörungen und Sondersitzungen ermöglicht werden, auch wenn die Zahl der Abgeordneten der Opposition in dem jeweiligen Gremium unter dem jetzigen Quorum liegt", sagte Lambrecht am Dienstag in Berlin.
Bereits in der nächsten Sitzungswoche, die am 27. Januar beginnt, werde man eine entsprechende Regelung treffen. Wie das konkret geschehen soll, sagte Lambrecht nicht.
Unions-Fraktionsgeschäftsführer Michael Grosse-Brömer (CDU) kündigte an, dass die Opposition bei der Aktuellen Stunde künftig vier statt zwei Abgeordnete sprechen lassen könne und die Regierung acht statt neun. Er betonte, dass eine Verfassungsänderung zur Stärkung der Minderheitenrechte nicht nötig sei.
Union und SPD hatten der Opposition bereits im Dezember mehr Redezeit im Parlament in Aussicht gestellt. Damals hatte Grosse-Brömer vorgeschlagen, dass Grüne und Linke gemeinsam künftig ein Viertel der Redezeit erhalten sollten. Nun dürfte es also in den Aktuellen Stunden ein Drittel werden.
Die Opposition verfügt im Bundestag nicht über das zur Einsetzung von Untersuchungsausschüssen erforderliche Viertel der Mandate. Linke und Grüne stellen zusammen lediglich rund 20 Prozent der Abgeordneten. Die Oppositionsfraktionen drängen seit der Wahl auf die Ausweitung ihrer Rechte. Wiederholt hatte insbesondere die Linke auch mit einer Verfassungsklage gedroht.
Union und SPD hatten zuletzt Entgegenkommen signalisiert. Manche Punkte sind allerdings noch ungeklärt. So hatte Linken-Fraktionschef Gregor Gysi bereits kritisiert, dass Linke und Grüne keine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht anstrengen können. Dies sei eines der wichtigsten Instrumente, um die Gesetze der Regierung zu kontrollieren, "das Königsrecht der Opposition". Das 25-Prozent-Quorum ist allerdings im Grundgesetz festgeschrieben, ohne die von Grosse-Brömer abgelehnte Verfassungsänderung wäre eine Verbesserung hier also nicht möglich.