Urteil Bundestag muss Guttenberg-Dokumente herausgeben

In der Denkfabrik des Bundestages, dem Wissenschaftlichen Dienst, entstehen unzählige Gutachten. Bislang blieben sie unter Verschluss - jetzt sollen sie veröffentlicht werden dürfen. Das hat mit Karl-Theodor zu Guttenberg zu tun. Und mit Ufos.
Karl-Theodor zu Guttenberg: Doktortitel aberkannt

Karl-Theodor zu Guttenberg: Doktortitel aberkannt

Foto: Lukas Schulze/ picture alliance / dpa

Der Bundestag muss Unterlagen zur Plagiatsaffäre um den früheren Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg herausgeben. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag.

Ein Journalist der "Welt" hatte die Herausgabe von Dokumenten gefordert, die Guttenberg als CSU-Abgeordneter beim Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages bestellt hatte. Später verwendete Guttenberg die Unterlagen für seine Doktorarbeit. Der Journalist berief sich auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das jedem Bürger Zugang zu amtlichen Unterlagen gewährt.

Der Bundestag lehnte dies ab. Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes dienten der geschützten parlamentarischen Tätigkeit der Abgeordneten und unterlägen nicht dem IFG. Das sahen die Bundesrichter anders: Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes müssen auf Anfrage grundsätzlich herausgegeben werden. Es gelten die gleichen Maßstäbe wie bei anderen Verwaltungen.

"Der Deutsche Bundestag ist, soweit es um Gutachten und sonstige Zuarbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geht, eine informationspflichtige Behörde", begründete das Gericht die Entscheidung .

Nach Bekanntwerden der Plagiatsvorwürfe hatte die Universität Bayreuth Guttenberg den Doktortitel aberkannt. Sie sah es als erwiesen an, dass der CSU-Politiker seine juristische Arbeit in zahlreichen Passagen abgeschrieben und vorsätzlich getäuscht habe. Guttenberg trat anschließend als Verteidigungsminister zurück und gab auch sein Bundestagsmandat auf. Was er inzwischen macht, lesen Sie in dieser SPIEGEL-Geschichte .

Wie argumentiert der Bundestag?

Der Bundestag hatte sich lange gegen die Herausgabe der Gutachten seines Wissenschaftlichen Dienstes gesperrt. Anwalt Gernot Lehr sah die Gefahr eines "öffentlichen Rechtfertigungsdrucks" für die Abgeordneten aufziehen.

Ein Parlamentarier müsse Fragen stellen können, ohne dass er dafür später öffentlich kritisiert werden könne, argumentierte er. Nicht nur die parlamentarische Arbeit der Abgeordneten, sondern auch deren Vorbereitung müsse geschützt werden.

Die Experten des Wissenschaftlichen Dienstes erstellen in zehn Fachabteilungen Gutachten zu allen möglichen Themen und liefern den Politikern so eine Grundlage für ihre Arbeit.

In einem zweiten Fall ging es am Bundesverwaltungsgericht um ein Ufo-Dossier, das eine CDU-Abgeordnete bei der Denkfabrik des Bundestages bestellt hatte. Thema: "Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der Uno-Resolution zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischer Lebensformen." Auch diese Perle der Wissenschaft werden interessierte Bürger jetzt lesen können.

In der Vorinstanz beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte der Bundestag noch recht bekommen. Diese Urteile hoben die Bundesverwaltungsrichter nun auf.

amz/dpa
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