Urteil Egon Krenz muss ins Gefängnis
Leipzig - Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Revisionen von Staatsanwaltschaft und Angeklagten zurück. Damit sind die Urteile rechtskräftig.
Das Berliner Landgericht hatte Krenz, 62, im Sommer 1997 wegen Totschlags an vier DDR-Flüchtlingen zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Die mitangeklagten früheren SED-Politbüromitglieder Günter Schabowski und Günther Kleiber waren wegen dreifachen Totschlags zu je drei Jahren Haft verurteilt worden. Gegen das Urteil hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die früheren DDR-Spitzenpolitiker Revision beim BGH eingelegt.
Die Bundesanwaltschaft wollte im Fall Krenz eine härtere Bestrafung durchsetzen. Krenz, Schabowski und Kleiber forderten Freispruch. Krenz hatte angekündigt, notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof in Straßburg zu ziehen.
Nach Ansicht seiner Anwälte ist Krenz strafrechtlich nicht für die Opfer von Mauer und Stacheldraht verantwortlich. Einen Schießbefehl des Politbüros hat es nach ihrer Darstellung nicht gegeben. Krenz habe dafür gesorgt, dass es nach der Öffnung der Mauer im November 1989 kein Blutvergießen gab.
Der Nachfolger Erich Honeckers hatte sich zu seiner politischen Verantwortung bekannt, sprach jedoch von einem Fehlurteil. Ohne den Eisernen Vorhang quer durch Europa hätte es keine Toten an der DDR-Staatsgrenze gegeben. Schabowski und Kleiber waren nach Darstellung ihrer Verteidiger für Fragen der Sicherheit an der innerdeutschen Grenze nicht zuständig.