Hartz IV erschlichen Hassprediger zu Bewährungsstrafe verurteilt

Einer der prominentesten Salafisten in Deutschland ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Kölner Amtsgericht sah gewerbsmäßigen Betrug von Ibrahim Abou Nagie beim Bezug von Hartz-IV-Leistungen als erwiesen an.
Salafisten-Prediger Ibrahim Abou Nagie (M., Archivaufnahme): Strafe auf Bewährung

Salafisten-Prediger Ibrahim Abou Nagie (M., Archivaufnahme): Strafe auf Bewährung

Foto: Florian Schuh/ dpa

Der Salafisten-Prediger Ibrahim Abou Nagie ist vom Amtsgericht Köln zu einer Bewährungsstrafe von 13 Monaten verurteilt worden. Das Gericht verhängte die Strafe wegen gewerbsmäßigen Betrugs.

Abou Nagie habe von Februar 2010 bis Mai 2012 unberechtigt Sozialleistungen in Höhe von rund 53.000 Euro für sich und seine Familie bezogen, wie eine Justizsprecherin mitteilte.

Laut Urteil soll Abou Nagie, der als Initiator der umstrittenen Koran-Verteilaktion "Lies" gilt, beim Beantragen von Arbeitslosengeld II bei der Agentur für Arbeit unvollständige Angaben gemacht haben. Er soll demnach angegeben haben, dass seine Familie nur über ein Konto verfüge. Das Gericht kam der Sprecherin zufolge jedoch zu der Überzeugung, dass er ein weiteres, auf seinen Namen zugelassenes Konto besaß.

Abou Nagie soll außerdem das Konto eines freigesprochenen Mitangeklagten genutzt haben, um seinen privaten Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Damit habe er über umfangreiche finanzielle Mittel verfügt, die er jedoch wiederholt verschwieg, befand das Gericht.

Die Strafe wurde für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt, da der Angeklagte nicht vorbestraft ist und die Taten bereits mehrere Jahre zurückliegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

als/AFP
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