Ex-Waffenlobbyist Urteil gegen Schreiber ist rechtskräftig

Der Fall beschäftigt die Justiz schon seit 20 Jahren: Jetzt hat der Bundesgerichtshof die Verurteilung von Karlheinz Schreiber bestätigt. Der frühere Waffenlobbyist war für Steuerhinterziehung mit sechseinhalb Jahren Haft bestraft worden.
Karlheinz Schreiber (Aufnahme aus 2013): Mit der Revision gescheitert

Karlheinz Schreiber (Aufnahme aus 2013): Mit der Revision gescheitert

Foto: Marc Müller/ dpa

Der Mann mit dem Schwarzgeld-Koffer beschäftigt die Justiz seit mehr als 20 Jahren. Karlheinz Schreiber löste den Spendenskandal der CDU aus und wurde vor knapp zwei Jahren wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Nun verwarf der Bundesgerichtshof seine Revision.

Karlheinz Schreiber ist mit der Revision gegen die Verurteilung wegen Steuerhinterziehung gescheitert. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) habe den Antrag als unbegründet verworfen, teilte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mit. (Az. 1 StR 602/14)

Schreiber galt als Schlüsselfigur der CDU-Parteispendenaffäre. Das Landgericht Augsburg verurteilte ihn, weil er Provisionseinnahmen aus Waffengeschäften beim Finanzamt nicht angegeben und damit Steuern in Höhe von über 19 Millionen Euro hinterzogen hatte. 2011 hob der BGH das Urteil auf und wies den Fall zur erneuten Prüfung nach Augsburg zurück. In der Neuauflage verurteilte die bayerische Justiz den heute 81-Jährigen im November 2013 dann zu sechseinhalb Jahren Gefängnis wegen Steuerhinterziehung in Höhe von knapp zehn Millionen Euro. Dagegen hatten Schreiber und die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.

Nun wird mit Spannung erwartet, wie der BGH über die Revision der Anklagebehörde beschließt. Er verhandelt darüber am 3. September in mündlicher Hauptverhandlung.

Ob Schreiber überhaupt noch einmal ins Gefängnis gehen muss, ist fraglich. Seine angegriffene Gesundheit könnte dies verhindern. Im Vorfeld des zweiten Augsburger Prozesses hatte er im Gefängnis einen Herzinfarkt. Kurz darauf wurde er freigelassen und unter Hausarrest gestellt. Nach dem zweiten Schuldspruch wurde auch der Hausarrest aufgehoben. Seitdem kann Schreiber wieder in Oberbayern in seinem Haus im heimischen Kaufering leben.

als/dpa/AFP
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