Urteil Helfer der Sauerland-Gruppe ist kein Deutscher mehr

Attila Selek mit seinen Anwälten: seit vergangener Woche frei
Foto: Achim Scheidemann/ dpaSigmaringen - Attila Selek erhält seinen deutschen Pass nicht zurück. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen wies die Klage des früheren türkischen Staatsangehörigen gegen seine Ausbürgerung durch die Stadt Ulm zurück. Nach der Verurteilung des 26-Jährigen zu einer langjährigen Haftstrafe habe die Ausländerbehörde keine andere Entscheidung als die Rücknahme seiner Einbürgerung treffen können, befand das Gericht.
Selek war als Unterstützer der Sauerland-Gruppe Anfang März 2010 vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der in Ulm geborene Türke wurde Mitte vergangener Woche, nachdem er zwei Drittel seiner Strafe verbüßt hatte, auf Bewährung aus der Haft entlassen. Seine Untersuchungshaft wurde ihm angerechnet.
In dem Rechtsstreit um die Aberkennung seiner deutschen Staatsbürgerschaft urteilte das Verwaltungsgericht Sigmaringen nun, Selek habe bei seinem Einbürgerungsverfahren 2005 bewusst verschwiegen, dass ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz gegen ihn eingeleitet worden war. Somit habe er die Einbürgerungsbehörde getäuscht. Die Ausbürgerung nach seiner Verurteilung in Düsseldorf sei rechtmäßig gewesen.
Selek wird durch den Verlust seines deutschen Passes staatenlos, weil er seinen türkischen Pass bei der Einbürgerung in Deutschland abgegeben hat.
Die Sauerland-Gruppe hatte 2007 schwere Terroranschläge auf Diskotheken, Flughäfen und US-Einrichtungen in Deutschland geplant. Die übrigen Angeklagten in dem Prozess hatten deutlich längere Strafen erhalten. Zu zwölf Jahren Haft verurteilte das Gericht den Anführer der Zelle, Fritz Gelowicz. Auch Daniel Schneider erhielt zwölf Jahre Gefängnis, weil er bei der Festnahme versucht hatte, einen Polizisten zu erschießen. Ein Jahr weniger bekam Adem Yilmaz, der im Prozess dafür sorgte, dass alle Angeklagten Geständnisse ablegten. Selek war als einziger nicht der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung angeklagt, sondern nur der Unterstützung, weil er die Zünder beschafft hatte.