Urteil
Hohmann verliert Klage gegen Parteiausschluss
Das Berliner Landgericht hat den Parteiausschluss des früheren CDU-Bundestagsabgeordneten Martin Hohmann als rechtens beurteilt. Der 57-Jährige war vor zwei Jahren nach einer als antisemitisch kritisierten Rede aus der Partei geworfen worden.
Berlin - Der Rauswurf sei wirksam, das Parteigericht habe in dem Ausschlussverfahren keine Fehler gemacht, urteilte das Gericht heute und wies die Klage Hohmanns ab. Das Landgericht teilt die Auffassung des Parteigerichts, dass der Inhalt der Hohmann-Rede geeignet gewesen sei, das Ansehen der CDU zu schädigen. Zudem komme es nicht darauf an, was der Autor subjektiv beabsichtigte. Entscheidend sei vielmehr, wie die Äußerungen vom Durchschnittsleser oder -hörer verstanden
wurden.
Hohmann hatte in einer umstrittenen Rede im Herbst 2003 Juden in Zusammenhang mit dem Begriff "Tätervolk" gebracht. Nach heftigen Diskussionen in der Öffentlichkeit schlossen ihn die Unions-Fraktion im Bundestag und die hessische CDU aus. Das Parteigericht der Bundes-CDU hatte den Rauswurf bestätigt, was Hohmann mit der Klage nicht hinnehmen wollte. Er hatte erreichen wollen, dass seine Mitgliedschaft bei den Christdemokraten weiter besteht.
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