Urteil im Neonazi-Prozess Im Familienauto zum Brandanschlag

"Lasst Euch nicht erwischen", soll die Mutter gesagt haben. Dann brachte sie ihren Sohn und seine Neonazi-Freunde zu einem Ort, an dem sie einen Brandanschlag auf Ausländer verübten. Die zwölf Jugendlichen, alle aus bürgerlichen Verhältnissen, wurden heute verurteilt - wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung.
Von Ronald Heinemann

Potsdam - Die Urteilsbegründung der Richter des brandenburgischen Oberlandesgericht im sogenannten Freikorps-Prozess dauerte ganze zweieinhalb Stunden und sie wird bundesweite Bedeutung haben: Erstmals wurden in Brandenburg elf junge Neonazis wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung sowie Brandstiftung und Sachbeschädigung zu teilweise mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Christopher H., der als Rädelsführer der rechtsextremistischen Vereinigung gilt, hat den Gerichtssaal 215 in Handschellen betreten - und in Handschellen verließ er ihn auch wieder. Er muss für viereinhalb Jahre in Haft. Gegen elf Mittäter - von denen einer nicht als Terrorist angeklagt war - wurden Bewährungsstrafen zwischen acht Monaten und zwei Jahren verhängt.

In den vorangegangen und zum größten Teil nicht-öffentlichen Sitzungen hatten die Beschuldigten weitgehend eingeräumt, zwischen August 2003 und Mai 2004 insgesamt zehn Brandanschläge auf ausländische Imbisse und Restaurants im brandenburgischen Havelland verübt zu haben. Zwar wurde bei den Anschlägen niemand verletzt. Doch wurden die meisten Geschäfte durch die Flammen der Brandsätze zerstört, und die zum Teil nicht versicherten Inhaber verloren ihre Existenzgrundlage. Die Tatsache, dass zwei der Neonazis auch einen Imbiss im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses anzündeten, zeige aber, dass sie bewusst die Gefährdung von Menschenleben in Kauf genommen hätten, so die Vorsitzende Richterin Gisela Thaeren-Daig. Auch griffen Flammen in einem Fall auf einen benachbarten Supermarkt über und zerstörten ihn völlig. Die angerichteten Schäden belaufen sich auf mehr als 800.000 Euro. Weil die Angeklagten im Tatzeitraum erst zwischen 14 und 18 Jahre alt waren, wurden sie nach Jugendstrafrecht verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die jungen Neonazis im Juli 2003 die Untergrundorganisation "Freikorps" nur gründeten, um Ausländer mit Brandanschlägen aus der Region zu vertreiben. "Wenn sich elf junge Männer zusammenschließen, um gezielt Ausländer ihrer wirtschaftlichen Existenz zu berauben", hob Richterin Thaeren-Daig zur Urteilsbegründung an, dann sei das eindeutig eine terroristische Zielsetzung. Auch begründe sich die Verurteilung als Terrorgruppe dadurch, dass die "Freikorps"-Mitglieder einen hohen Organisationsgrad aufwiesen.

So hatten die jungen Neonazis nicht nur in einem von jedem unterschriebenen Gründungsprotokoll die gezielte Vertreibung von Ausländern aus dem Havelland festgelegt. Auch sollte jeder einen Mitgliedsbeitrag von monatlich fünf Euro für die Anschaffung von Benzin und Öl für Molotowcocktails zahlen. Es wurden im Vorfeld Alibi-Verabredungen getroffen, konspirative Verhaltensregeln vereinbart. Rädelsführer H. ließ sogar "Freikorps"-Armbinden anfertigen, warb um neue Mitglieder und forderte gezielt die jüngsten Mitglieder der Gruppe zu Anschlägen auf, weil "gerade sie nur ein geringes Strafmaß zu befürchten hätten", zitierte Thaeren-Daig aus Vernehmungsprotokollen.

"Keinem der Angeklagten können wir bescheinigen, dass er nur passiver Mitläufer war", fuhr sie in ihren Ausführungen fort. "Von jedem einzelnen war der Wille darauf gerichtet, ernsthaft und verbindlich die Existenz von Ausländern zu vernichten."

Jedem der zwölf Angeklagten könne man eine gefestigte rechtsextreme Gesinnung nachweisen. Als im Juli 2004 die Wohnungen, der zum Teil noch bei ihren Eltern lebenden Jugendlichen durchsucht wurden, stellten sie Utensilien wie Reichskriegsflaggen, Sieg-Heil-Aufkleber und CDs mit Nazi-Rock sicher. Als besonders "perfide" bezeichnete die Senatsvorsitzende das Logo, das man auf dem Handy von Christopher H. fand. Darauf die Karikatur eines Juden, der vor dem Konzentrationslager Buchenwald um Einlass bettelt.

Die Richterin betonte, dass keiner der Verurteilten aus einem sozial gestörten Umfeld komme: "Alle kommen aus bürgerlichen Verhältnissen", sagte Thaeren-Daig. Obwohl das Gericht nicht eindeutig feststellen konnte, woher die "hochgradig kriminelle Energie und dumpfe Fremdenfeindlichkeit" der Jugendlichen rühre, so müsse doch in erster Linie in deren direktem Umfeld gesucht werden. "Wir konnten nicht herausfinden, wie sich 14- bis 18-Jährige zu einem Bekenntnis zum Nationalsozialismus hinreißen lassen", sagte Thaeren-Daig.

Genauso unklar sei der Strafkammer aber auch, wie Jugendliche unbehelligt von den Eltern "aggressive Musik mit menschenverachtenden Texten hören und in ihren Zimmern Reichskriegsflaggen hissen können". Wenngleich Richter und Staatsanwaltschaft einräumten, dass ein gewisser Einfluss durch die Texte rechtsradikaler Musik und die Hetzparolen des Gruppenältesten Christopher H. ausgegangen sei, so wandte sich die Kritik im Wesentlichen an die Mutter des Rädelsführers, Margit H. Sie soll von den Anschlagsvorbereitungen auf dem heimischen Hof im brandenburgischen Pausin gewusst haben - ihr Kommentar dazu: "Lasst Euch nicht erwischen." Der Frau wird außerdem vorgeworfen, ihren Sohn mit dem Familienauto zu einem Brandanschlag gefahren zu haben. "Gegen Frau H. läuft derzeit ein Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zur Brandstiftung", bestätigte Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg am Rande des Prozesses.

Rautenberg nannte das Urteil "ein wichtiges Zeichen, dass man den Anfängen einer solchen Entwicklung deutlich entgegentritt". Das Gericht hätte in seiner Urteilsfindung weitgehend den Anklagevorwurf der Generalstaatsanwaltschaft bestätigt, so Rautenberg. Dennoch gäbe es "keinen Grund zum Feiern", denn die Gründe der Urteilfindung seien sehr "bedrückend". Sowohl die Angeklagten als auch deren Angehörige nahmen die Urteilsverkündung auffallend emotionslos auf. Die jungen Rechtsextremisten hatten den Terrorvorwurf bis zuletzt zurückgewiesen. Der Anwalt von Christopher H. kündigte Revision an.

Mit dem Richterspruch im "Freikorps"-Prozess wurden in der Bundesrepublik erstmals, seit einer Neufassung des Strafgesetz-Paragraphen 129a) im Jahre 2003, wieder Neonazis wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Die letzten Urteile in der rechten Szene gab es vor rund 15 Jahren.

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