Urteil
Karlsruhe rügt Zusammensetzung des Vermittlungsausschusses
Der Bundestag muss die umstrittene Besetzung des
Vermittlungsausschusses umgehend korrigieren. Das
Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass sich die rot-grüne Bundesregierung in dem Gremium eine zu starke Mehrheit verschafft hat.
Karlsruhe - Aus Sicht der klagenden Unionsfraktion hatte sich die rot-grüne Mehrheit nach der Bundestagswahl 2002 per Beschluss willkürlich einen Sitz mehr in dem 32-köpfigen Gremium verschafft. Dem gaben die Richter in ihrem Urteil nun statt.
Dennoch lässt Karlsruhe die bisherige Arbeit des Ausschusses unangetastet: Die rot-grüne Mehrheit durfte damals einen vorläufigen Korrekturfaktor durchsetzen, um das Gremium rasch arbeitsfähig zu machen. Noch in dieser Wahlperiode müsse das Gremium aber neu zusammengesetzt werden.
Einen konkreten Lösungsvorschlag machten die Richter nicht. Der Bundestag müsse aber möglicherweise gemeinsam mit dem Bundesrat die Geschäftsordnung des Vermittlungsausschusses ändern, um zu einer gerechteren Sitzverteilung zu kommen.
Aufgabe des Vermittlungsausschusses ist es, nach Kompromissen zu suchen, wenn sich Bundestag und Bundesrat über Gesetzesvorhaben uneins sind. Jedes der 16 Länder hat einen Sitz, ebenso viele das Parlament. Im Herbst 2002
hatten bei der Verteilung der Sitze auf der Bundestagsbank die drei üblichen Auszählungsverfahren wegen der knappen Mehrheit der SPD bei der Bundestagswahl von nur 0,5 Prozent gegenüber der Union zunächst ein Patt zwischen Rot-Grün und der Opposition ergeben: SPD und CDU hätten demnach je sieben, Grüne und FDP je einen Sitz erhalten.
Um das zu vermeiden, beschloss die Regierungskoalition damals, einen der 16 Sitze vorab der stärksten Fraktion zuzuschlagen und dann die übrigen 15 nach den gängigen mathematischen Schlüsseln zu verteilen. Folglich gehören dem Ausschuss heute 9 Abgeordnete der Koalition und 7 der Opposition an.
Einen Eilantrag der Union dagegen hatte der Zweite Senat im
Dezember 2002 abgelehnt. Die CDU moniert, die Stärke der Fraktionen spiegele sich nun nicht korrekt auf der 16-köpfigen Bundestagsbank im Ausschuss wider. Die SPD hatte dagegen betont, im Ausschuss müsse sich zwar die Stärke der Fraktionen abbilden, aber zugleich auch das
Mehrheitsverhältnis.
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