Urteil Verfassungsgericht kippt Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen

Die Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein verstößt gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Sperrklausel kleine Parteien benachteilige.

Karlsruhe - Die Karlsruher Richter erklärten die Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen in ihrem Urteil heute für verfassungswidrig. Eine Klage der schleswig-holsteinischen Grünen gegen die Beibehaltung der Sperrklausel, die es seit 1959 im Kommunalwahlgesetz des Landes gibt, war damit erfolgreich. Der Klage war auch die Linkspartei beigetreten.

Zur Begründung der Entscheidung des Zweiten Senats heißt es, die Fünf-Prozent-Klausel verstoße gegen die Chancengleichheit der Parteien. Hinreichende Gründe für diesen Eingriff seien nicht ersichtlich. Nach den Worten der Karlsruher Richter führt die Bestimmung, nach der für den Einzug ins Kommunalparlament mindestens fünf Prozent der Stimmen erforderlich sind, zu einer Ungleichgewichtung der Wählerstimmen. Anders als bei Landtags- oder Bundestagswahlen sei die Sperre für Splitterparteien für die Funktionsfähigkeit der Parlamente nicht erforderlich.

Mit der Einführung der Direktwahl von Bürgermeistern und Landräten im Jahr 1995 seien für die Wahl des Rathaus-Chefs keine stabilen Mehrheiten mehr erforderlich. Außerdem belegten die Erfahrungen in anderen Bundesländern, dass die Kommunen auch ohne Fünf-Prozent-Klausel funktionsfähig seien(Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 2 BvK 1/07).

Sperrklausel nur noch in drei Ländern

Nach der Klausel werden bei der Verteilung der Sitze nur jene Parteien oder Wählergruppen berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der Stimmen erzielt haben. Die Sperre gilt außer in Schleswig-Holstein nur noch im Saarland und in Thüringen sowie in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen. In Rheinland-Pfalz gilt seit 1989 eine "Wahlzahl" von 3,03 Prozent.

Die Grünen hatten sich mit ihrer Klage dagegen gewandt, dass ihr Gesetzentwurf, der die Abschaffung der Fünf-Prozent-Klausel vorsah, im Dezember 2006 mit der Mehrheit von CDU und SPD im Landtag abgelehnt wurde. Das Parlament habe damit das Recht der Grünen auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt, indem es die Klausel "ohne hinreichende Begründung beibehalten" habe, hieß es in der Organklage. Aus Sicht der Grünen hätte der Landtag die Erfahrungen, die andere Bundesländer ohne die Sperrklausel gemacht haben, auswerten müssen.

Der Präsident des schleswig-holsteinischen Landtags, Martin Kayenburg (CDU), will das Karlsruher Urteil nun zügig umsetzen. Er sei dafür, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Landeskommunalwahlrecht schnellstmöglich zu berücksichtigen, sagte er in Kiel. Obwohl Kayenburg für die Umsetzung plädierte, sagte er, die Abschaffung der Klausel könne die Arbeit in den Kommunalparlamenten beeinträchtigen.

phw/dpa/ddp/AP

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