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Urteil zu Asylstatus Kein voller Flüchtlingsschutz für Syrer

Im vergangenen Jahr wurde Syrern zunächst ein vollständiger Flüchtlingsschutz gewährt. Das gilt nicht mehr. Ein Gericht bestätigte dieses Vorgehen nun.
Eine syrische Familie im Verwaltungsgericht Trier

Eine syrische Familie im Verwaltungsgericht Trier

Foto: Harald Tittel/ picture alliance / dpa
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Voller Flüchtlingsstatus oder doch nur eingeschränkter Schutz? Nach Beginn der Flüchtlingskrise hatte das Bundesamt für Migration (Bamf) immer mehr syrischen Flüchtlingen nur noch subsidiären Schutz gewährt. Dagegen klagten viele der Flüchtlinge - und erhielten bisher Recht.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig bestätigte jetzt in einem Urteil dagegen die Sichtweise des Bamf. Demnach sei es zulässig, Flüchtlingen in bestimmten Fällen nur subsidiären Schutz einzuräumen.

"Für die Annahme, dass der syrische Staat jeden unter Generalverdacht stellt, der Opposition anzugehören, gibt es keine Anhaltspunkte", sagte die Vorsitzende Richterin des dritten Senats, Uta Strzyz.

Strittig war, ob Kriegsflüchtlinge aus Syrien bei einer Rückkehr grundsätzlich mit politischer Verfolgung, Festnahme oder Folter rechnen müssen. Nur dann hätten sie Anspruch auf den vollen Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Revision wurde nicht zugelassen.

Es ist das erste Mal in der aktuellen Flüchtlingssituation, dass bundesweit ein Obergericht nach mündlicher Verhandlung in dieser Frage entschieden hat. In dem Berufungsverfahren hatte sich das Bamf gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig gewehrt, das einer jungen Syrerin den vollen Schutzstatus zuerkannt hatte, sagte eine Gerichtssprecherin.

Zahl der Flüchtlinge mit subsidiären Schutz wächst

Hintergrund ist: Seit dem Frühjahr dieses Jahres bekommen immer mehr syrische Flüchtlinge nicht mehr den Schutzstatus als Flüchtling und damit ein längeres Aufenthaltsrecht sowie das Recht, enge Familienangehörige nach Deutschland nachzuholen, sondern den nachgeordneten subsidiären Schutz zuerkannt. In Zahlen stellt sich die Situation wie folgt dar: Im Januar und Februar 2016 bekamen nur 0,1 Prozent der syrischen Asylbewerber subsidiären Schutz zuerkannt, im April lag der Anteil schon bei mehr als 16 und im Oktober bei mehr als 66 Prozent.

Subsidiärer Schutz wird gewährt, wenn einer Person im Herkunftsland nicht individuelle Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe droht, sondern allgemein ernsthafter Schaden etwa aufgrund bewaffneter Konflikte.

Subsidiär Schutzberechtigte erhalten im Gegensatz zu Personen mit Flüchtlingsschutz oder Asylberechtigung nur eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr statt für drei Jahre. Diese kann verlängert werden. Das Recht auf Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte hatte die Bundesregierung mit dem Asylpaket II für zwei Jahre ausgesetzt.

Gleichzeitig kehrte das Bamf Anfang des Jahres auch bei syrischen Flüchtlingen zu Einzelfallprüfungen zurück. Zuvor hatten Syrer lediglich in einem Fragebogen ihre Fluchtgründe ankreuzen müssen. Damit sollte auch ein Signal gesendet werden, das den Kurs der offenen Grenzen nach dem hohen Zuzug von Flüchtlingen im Herbst 2015 korrigieren sollte.

Laut Bamf haben 32.000 Syrer vor deutschen Verwaltungsgerichten gegen die seit März geltende Regel aus dem Asylpaket II geklagt - vor allem, weil sie bei subsidiärem Schutz Angehörige erst Jahre später nachholen dürfen. Von den 3490 in erster Instanz bereits entschiedenen Fällen hatten 2665 (76 Prozent) der klagenden Flüchtlinge Recht und somit eine volle Anerkennung als Asylberechtigte erhalten.

anr/mho/dpa