Urteil zum Wahlrecht Karlsruhe blamiert Schwarz-Gelb

Urteil zum Wahlrecht: Karlsruhe blamiert Schwarz-Gelb
Foto: Gero Breloer/ ASSOCIATED PRESSBerlin - Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts brachte es auf den Punkt. "Ernüchternd" sei das, was man da zur Prüfung vorgelegt bekommen hatte, konstatierte Andreas Voßkuhle. Viel mehr hätte er gar nicht sagen müssen, um klarzumachen: Die Politik hat versagt. Sie hat jahrelang Zeit gehabt, endlich ein Wahlrecht zu formulieren, das mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Doch das Regelwerk, das die schwarz-gelbe Koalition vor gerade mal ein paar Monaten durch den Bundestag gedrückt hat, ist verfassungswidrig.
Weil es aus Sicht der Richter nicht einmal zum Übergang taugt, hat Deutschland damit kaum mehr als ein Jahr vor der im Herbst 2013 anstehenden Bundestagswahl keine gültige Rechtsgrundlage für die Abstimmung. Koalition und Opposition müssen sich nun zusammenraufen, um zügig ein wasserdichtes Gesetz zu schaffen. Eine Frist setzte das Gericht nicht, aber dass die Zeit drängt, ist ohnehin klar. Denn Rechtssicherheit ist nicht erst zum Wahltermin gefragt. Die Parteien brauchen schließlich einige Monate Vorlauf, um ihre Kandidaten und Landeslisten für die Wahl aufzustellen - auf einer verlässlichen, gesetzlichen Grundlage.
Mit ein paar Korrekturen wird es dabei nicht getan sein. Zu deutlich fällt das Urteil des Zweiten Senats aus: Das Wahlrecht verstoße "in mehrfacher Hinsicht gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit und das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit". Die Richter bemängeln:
- Auch nach der neuen Verteilung der Bundestagsmandate auf die Bundesländer kann es bei bestimmten Ergebniskonstellationen zum Phänomen des sogenannten negativen Stimmgewichts kommen. Vereinfacht ausgedrückt: Es kann passieren, dass mehr Stimmen für eine Partei weniger Sitze im Parlament bedeuten. Wegen dieses Effekts hatte Karlsruhe das alte Wahlrecht schon 2008 für verfassungswidrig erklärt.
- Eine Ursache für das negative Stimmgewicht können Überhangmandate sein. Diese entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erzielt, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil Sitze zustehen. Davon profitiert derzeit die Union - bei der Wahl 2009 holte sie sämtliche ihre 24 Überhangmandate. Auch deswegen wollte die Koalition die Bonus-Sitze wohl erhalten. Das Gericht hält diese auch nicht grundsätzlich für problematisch, wohl aber ihre hohe Zahl, die "den Grundcharakter der Bundestagswahl als Verhältniswahl aufhebt". Das Urteil fordert nun eine Eingrenzung - die Rede ist von einer "zulässigen Höchstgrenze von etwa 15 Überhangmandaten". Das entspricht etwa der Hälfte der Abgeordneten, die nötig sind, um eine Fraktion im Bundestag zu bilden.
- Auch das von der Koalition ersonnene komplizierte Berechnungsverfahren zur sogenannten Reststimmenverwertung, die kleinen Parteien Zusatzmandate verschaffen sollte, lehnt das Verfassungsgericht ab. An der Vergabe dieser zusätzlichen Bundestagssitze könne nicht jeder Wähler mit gleichen Erfolgschancen mitwirken, hieß es in der Begründung.
"Das ist ein guter Tag für unsere Demokratie", freute sich SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann unmittelbar nach dem Richterspruch. "Die Koalition hat heute die Quittung dafür bekommen, dass sie das Wahlrecht als Machtrecht missbraucht hat." Linken-Fraktionschef Gregor Gysi unterstellte dem Regierungsbündnis Verfassungsbruch mit Vorsatz, Grünen-Rechtsexperte Jerzy Montag sprach von einem "rechtspolitischen Desaster" für Schwarz-Gelb. SPD und Grüne sowie mehr als 3000 Bürger hatten vor dem Verfassungsgericht gegen das Wahlgesetz geklagt.
Mahnung vom Bundestagspräsidenten
Tatsächlich ist das Karlsruher Urteil eine peinliche Schlappe für Union und FDP. Deren Reform, mit der sie glaubten, dem Auftrag des Gerichts Genüge zu tun, hat sich als Murks erwiesen. Jener Auftrag stammt schon aus dem Juli 2008. Damals hatten die obersten Richter der Politik drei Jahre Zeit für eine Neuregelung gegeben - "eine großzügig bemessene Frist", wie Gerichtspräsident Voßkuhle am Mittwoch noch einmal klarstellte. Trotzdem fanden Koalition und Opposition keine einvernehmliche Lösung, wie es die demokratische Etikette in solchen Grundsatzfragen eigentlich gebietet. Der dann folgende schwarz-gelbe Alleingang war von Beginn an mit einem Makel behaftet, dass jene, die aktuell an der Macht sind, festlegen, wie diese Macht in der Zukunft verteilt wird. Der Alleingang endet nun in Karlsruhe.
Die Koalition versuchte am Mittwoch dennoch, sich das Urteil einigermaßen schönzureden. Unionsfraktionsgeschäftsführer Michael Grosse-Brömer (CDU) twitterte, die Opposition sei mit ihrem Hauptanliegen gescheitert. "Überhangmandate sind nicht verfassungswidrig!", tippte er. Das mag in diesem Punkt richtig sein, verschweigt aber das Gesamturteil - was nicht nur dem begrenzten Mitteilungsrahmen bei Twitter geschuldet sein dürfte. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Stefan Ruppert bemühte sich, die Änderungswünsche der Richter als rein "technischer Natur" herunterzuspielen. Kanzlerin Angela Merkel ließ über ihren Vizeregierungssprecher lediglich ausrichten, sie nehme das Urteil "mit Respekt zur Kenntnis". Karlsruhe schaffe "Klarheit in der rechtlich komplexen und komplizierten Materie", dies umzusetzen, liege nun in der Hoheit des Parlaments.
Von dessen Präsidenten kamen kurz nach dem Urteilsspruch mahnende Worte. Die Entscheidung der Richter gebe "hinreichenden Anlass zu einer selbstkritischen Betrachtung" des zurückliegenden Gesetzgebungsverfahrens, erklärte Norbert Lammert (CDU). Er fordert nun, "eine möglichst einvernehmliche Lösung zu finden, um auch nur den Anschein einer Begünstigung oder Benachteiligung einzelner Parteien oder Kandidaten zu vermeiden".
Immerhin, angesichts der Zeitnot signalisieren nun alle Seiten Verhandlungsbereitschaft. Und wenn man sich trotzdem wieder verhakt? Was passiert, wenn bis zum Herbst 2013 kein verfassungsgemäßes Wahlrecht vorliegen sollte? Darüber will man sich im zuständigen Verfassungsressort, dem Bundesinnenministerium, lieber keine Gedanken machen: "Wir gehen davon aus, dass bis dahin ein gültiges Gesetz vorliegt."