Urteile gegen sächsische Neonazis "Kopftritte wie gegen einen Fußball"
Dresden - Tom W. reckt den hageren Hals, legt leicht den rasierten Kopf in den Nacken, hebt das Kinn. Die Mundwinkel zieht er nach oben, nur ein wenig. Lächelt er? Es sieht so aus, ein bisschen jedenfalls. Kein breites Grinsen, es ist so ein wissendes Lächeln - wenn der Richter davon spricht, wie der "Sturm 34" zu einer seiner Prügelorgien loszog. Wie die jungen Männer dabei rassistische Lieder schmetterten. Wie sie sich ihre mit Quarzsand gefüllten Lederhandschuhe überzogen. Wie sie ein paar friedliche Jugendliche brutal zusammenschlugen.
Einfach nur so.
Tom W., 20, sitzt im Saal 1.99 im ersten Stock des Dresdner Landgerichts. Seine blasse Haut hebt sich kaum von der hellen Wand ab. "Dogs of War" steht vorn auf seinem weißen T-Shirt, die wachenden Justizbeamten hinter ihm blicken auf eine aufgedruckte Faust mit ausgestrecktem Mittelfinger. "All cops are bastards", lesen sie. In den Nacken ist das Wort "Skinhead" eintätowiert. W. lauscht der Urteilsbegründung von Richter Martin Schultze-Griebler - wie seine Mitangeklagten - weitgehend regungslos. Bis auf dieses Lächeln.
Dreieinhalb Jahre Jugendstrafe hat ihm das Landgericht gerade eben aufgebrummt. Der Rädelsführer bekommt damit die höchste Strafe im insgesamt viermonatigen Prozess gegen fünf Mitglieder der militanten Kameradschaft "Sturm 34". Die Gruppe aus Mittweida wurde im vergangenen Jahr vom sächsischen Innenministerium verbotenen.
"Erhebliche Reifedefizite"
Eine Reihe vor Tom W. sitzt sein drei Jahre älterer Bruder Peter, schwarzes Shirt, kurze Hose, im Gegensatz zum Jüngeren braun gebrannt, durchtrainiert. Den kahl rasierten Schädel ziert am Hinterkopf eine Teufelsfratze, riesige Ohrringe formen große Löcher in die Ohrläppchen. Auch Peter W. war beim Neonazi-Terror dabei, schlug kräftig zu. Drei Jahre gibt es dafür, auch bei ihm soll Jugendstrafrecht gelten, obwohl er bei seinen Taten schon 21 war. "Erhebliche Reifedefizite" will das Gericht erkennen, bei beiden Brüdern.
Die Strafen für die Geschwister liegen deutlich über dem, was die Staatsanwaltschaft am Dienstag in ihrem Plädoyer gefordert hat. Ein weiterer Angeklagter, Nico T., erhält zwei Jahre Haft auf Bewährung. Der 41-jährige Matthias R., Informant des Staatsschutzes, und Alexander G., 22, werden freigesprochen. Auch weil die Urteile allesamt wegen gefährlicher Körperverletzung fallen - nicht wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung.
Diesen zentralen Anklagepunkt ließ das Gericht fallen. Für den Laien sei das möglicherweise nicht nachvollziehbar, räumt Richter Schultze-Griebler ein. Juristisch allerdings sei die Definition einer kriminellen Vereinigung eng gefasst. Vor allem der notwendige "Gruppenwille", dem sich alle Mitglieder einer Vereinigung nach einer Abstimmung oder ähnlichem unterordnen, sei im Falle des "Sturm 34" nicht zu erkennen. Für das nach dem Vereinsrecht ausgesprochene Verbot ist diese Einschätzung allerdings unerheblich.
Willige Schläger gab es genügend
Den Gruppenwillen brauchte es wohl auch nicht. Denn selbst wenn sich einige der Kameraden hin und wieder zurückhielten, wenn sich das Skinhead-Kommando zum Krawall aufmachte: Willige Schläger gab es genügend, um Mittweida und Umgebung mit Angst und Schrecken zu überziehen. Der Prozess von Dresden gewährte tiefe und abgründige Einblicke in den alltäglichen Terror einer Neonazi-Kameradschaft.
Alles begann mit einem Besäufnis in einer Baracke eines heruntergekommenen Bauhofes in Mittweida. In der Nacht vom 4. auf den 5. März 2006 dröhnt Musik der verbotenen Band "Landser" aus den Boxen, die Reichskriegsflagge und eine Fahne der hierzulande ebenfalls verbotenen Skinhead-Terrorgruppe "Blood & Honour" hängen an der Wand, junge Männer rufen "Sieg Heil", zeigen den Hitlergruß.
Der junge Mann, der an diesem Abend auf den Tisch klettert, nennt sich "Stürmer", er ist aus Süddeutschland zugezogen, hat dort bei den "Skinheads Ravensburg Oberschwaben" mitgeprügelt: Vor ein paar Dutzend Gleichgesinnten ruft der nunmehr freigesprochene Alexander G. den "Sturm 34" aus. Den Namen leiht sich die braune Schlägertruppe von einer einstigen SA-Einheit aus der Region. Das Ziel: Die 16.000-Einwohner-Stadt Mittweida und das Umland zur "national befreiten Zone" zu machen. Das Mittel: Terror und Gewalt gegen Ausländer, Linke, Punks - gegen alle, die es wagen, sich dem Jungsturm entgegenzustellen.
Nächtlichen Touren in Sturmhauben und Springerstiefeln
50 Rechtsextremisten gehören bald zum Kern des "Sturm 34", etwa hundert gelten den Behörden als Sympathisanten. Wer mitmachen will, muss "durch körperliche Gewalt" seine Loyalität zu den Kameraden unter Beweis stellen, heißt es in der Verbotsverfügung des sächsischen Innenministers Albrecht Buttolo vom April 2007: "Je brutaler er dabei vorgeht, desto angesehener ist er auch." Erkennungszeichen soll eine tätowierte Siegesrune sein.
"SKR" - "Skinheadkontrollrunden" nennen die Rechtsextremen ihre nächtlichen Touren in Sturmhauben und Springerstiefeln: Mit Taschenlampen und Schlagringen machen sie sich auf die Suche nach Opfern, wer ihnen in die Quere kommt, wird zusammengeschlagen. Die Männer überfallen Dönerbuden, attackieren das Büro der Linkspartei, fallen in annähernd militärischer "Marschformation" über Volksfeste her. Regelmäßig bleiben Verletzte mit Platzwunden, Schnitten und Prellungen zurück.
Im Mittweida-Nachbarort sind die Neonazis auch schon aktiv
Ausführlich geht Richter Schultze-Griebler in der Urteilsbegründung auf ein besonders blutiges Beispiel ein: Auf einer Geburtstagsfeier eines Aktivisten in Stollberg verbrennen die Kameradschaftsmitglieder erst in Ku-Klux-Klan-Manier ein Holzkreuz, dann macht sich ein Trupp auf zur nahe gelegenen Tankstelle. Lieder voller Judenhass werden angestimmt, an der Tankstelle fallen die Neonazis aus dem Nichts über ein paar Jugendliche her.
Wie von Sinnen prügeln die Schläger auf einen Jungen ein, treten ihm gegen den Kopf, selbst als dieser noch am Boden liegt. "Das waren Tritte wie gegen einen Fußball", ruft der Richter eine dramatisch plastische Zeugenaussage aus dem zurückliegenden Verfahren in Erinnerung.
Dann scheint es fast, als würde es noch stiller im ohnehin ruhigen Saal. "Dass hier kein Toter zurückgeblieben ist, liegt bestimmt nicht an der Zurückhaltung der Täter", sagt Schultze-Griebler. "Es hat nicht viel gefehlt." Der Jurist erinnert an die Münchner U-Bahn-Schläger: "Ich bin mir sicher: Wenn wir in diesem Fall ein Video der Tat gehabt hätten, wir würden heute über ein versuchtes Tötungsdelikt verhandeln."
Von der Stadt in den Landkreis
Die Neonazis auf der Anklagebank beeindrucken die Worte offenbar nicht. Keine äußerliche Regung ist zu erkennen. Nur Nico T. schüttelt wiederholt den Kopf und grinst, als der Richter das brutale Vorgehen auf der Tankstelle referiert.
Die Angeklagten haben den Prozess über geschwiegen. "Kein Anzeichen des Bedauerns" sei bei ihnen zu erkennen, wirft ihnen der Richter vor, "nicht die Spur einer Einsicht". Im Gegenteil: Allein das äußere Erscheinungsbild der fünf lasse darauf schließen, dass sich an ihrer Einstellung nichts geändert habe, sagt Schultze-Griebler, während sein Blick über die Männer schweift.
Ob die Strafen auf Gleichgesinnte eine abschreckende Schockwirkung haben werden, wie man es sich in Mittweida erhofft, ist ungewiss. Zwar erklärt die Polizei, dass es seit dem Verbot der Organisation im vergangenen Jahr deutlich weniger rechtsextreme Straftaten gebe.
Doch vorbei ist der braune Spuk in der ostdeutschen Provinz noch lange nicht. Das Mittweidaer Bündnis für Menschenwürde warnte am Mittwoch eindringlich vor neuen rechtsextremen Strukturen in der Region. Die Situation habe sich nur scheinbar beruhigt, sagt Bündnis-Mitinitiator Marcus Eick. Treffen und Übergriffe hätten sich aus der Stadt in den Landkreis verlagert. Und es gebe Hinweise, dass Rechtsextremisten in einem Nachbarort einen Jugendclub gründen wollten.