Veraltete Daten Bundestag bringt Volkszählung für 2011 auf den Weg
Berlin - Mit den Stimmen von Union und SPD hat das Parlament den Weg für eine neue Volkszählung freigemacht. Durch das sogenannte Zensus-Vorbereitungsgesetz wird eine Erhebung ermöglicht, die voraussichtlich im Jahr 2011 stattfinden wird. Zuvor muss allerdings noch ein "Zensus-Anordnungsgesetz" verabschiedet werden.
Die Volkszählung soll nach einem neuen, registergestützten System erfolgen, bei dem nicht mehr die gesamte Bevölkerung befragt wird. Stattdessen will man zurückgreifen sowohl auf Melderegister und Daten der Bundesagentur für Arbeit als auch der Vermessungs- und Finanzbehörden sowie der Länderstellen für Grundsteuer, Grundbücher und Liegenschaftskataster. Zusätzlich sollen rund 17,5 Millionen Gebäude- und Wohneigentümer sowie zehn Prozent der Bevölkerung stichprobenartig befragt werden.
Mit dieser Methode werde der Aufwand im Vergleich zum herkömmlichen Verfahren der Befragung deutlich reduziert, heißt es in der Vorlage. Der Aufbau dieses Anschriften- und Gebäuderegisters bedürfe jedoch einer gesetzlichen Grundlage.
Einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entsprechend soll der Familienname so früh wie möglich aus den Daten gelöscht werden. Grundsätzlich sollen alle Daten, die den einzelnen Bürger erkenntlich machen, gelöscht werden, wenn sie nicht mehr aus statistischen Gründen erforderlich sind.
Begründet wurden die Pläne zur Volkszählung in der Vorlage unter anderem damit, dass die seit 1987 fortgeschriebenen Daten veraltet seien. Auch werde die EU für 2011 ihren Mitgliedsstaaten Volks- und Wohnungszählungen vorschreiben. Die letzte Volkszählung in der Bundesrepublik fand 1987 statt, in der DDR 1981.
tno/ddp/dpa