Verbrechensbekämpfung Auch Zypries will DNS-Analyse öfter einsetzen

Die Bundesregierung will den Einsatz von DNS-Analysen in der Strafverfolgung - behutsam - ausweiten. Justizministerin Brigitte Zypries erteilte jedoch Forderungen aus der Union eine Absage, genetischen und echten Fingerabdruck gleichzusetzen.

Berlin - Zypries kündigte an, dass der Richtervorbehalt bei der Untersuchung anonymer Tatortspuren wegfallen soll. Auch werde man nicht mehr am Richtervorbehalt bei der Abnahme und Speicherung des genetischen Fingerabdrucks festhalten, wenn ein Betroffener freiwillig der Speicherung zustimme.

Ausgeweitet werden solle die DNS-Analyse auch hinsichtlich der Speicherung der Daten für künftige Strafverfolgungsmaßnahmen, sagte die SPD-Politikerin. Neuere Studien des Bundeskriminalamtes zeigten, dass beispielsweise ein Vergewaltiger "in der Regel ein kriminelles Vorleben" habe, das häufig einen Bezug zu anderen Straftaten als Sexualdelikten aufweise. Deswegen würden künftig auch "mehrfache einfache Taten eine Speicherung rechtfertigen", wenn von diesem Betreffenden für die Zukunft Straftaten zu erwarten seien. Dies bedürfe jedoch einer entsprechenden Prognose. Gesetzlich geregelt werden solle zudem die Zulässigkeit von Massen-Gentests zur Aufklärung von Straftaten.

Die Union forderte, die DNS-Analyse zur Standardmaßnahme bei jeder erkennungsdienstlichen Behandlung zu machen. Dies bedeute keineswegs, dass jeder Beschuldigte eine Speichelprobe abgeben müsse, sagte Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach. Dies sei nur der Fall, wenn er ohnehin erkennungsdienstlich behandelt werde. Bosbach bewertete die DNA-Analyse als ein "äußerst wirksames Instrument" zur Aufklärung und Verhinderung von Straftaten, aber auch zur Entlastung zu Unrecht Beschuldigter. Die Behauptung, dass nach den Vorstellungen der Union künftig jeder Ladendieb und Schwarzfahrer eine solche Speichelprobe abgeben müsse, erfülle "den Tatbestand des groben Unfugs".

Grünen-Fraktionsvize Christian Ströbele betonte, die Koalition sei sich hinsichtlich der DNA-Analyse "in wesentlichen Punkten" einig. So halte auch er den Wegfall des Richtervorbehalts bei anonymen Spuren für richtig. Eine "weitgehende Verständigung" bahne sich auch bei der Speicherung freiwillig gegebener DNS-Proben an. Auch nach seiner Auffassung sei eine Einschränkung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung "für den Grundrechtsinhaber disponibel". Ebenso müsse bei der DNS-Analyse "natürlich" berücksichtigt werden, ob die betreffende Person zum ersten Mal oder bereits mehrfach eine Straftat begangen hat.

Der FDP-Rechtsexperte Jörg van Essen signalisierte ebenfalls Zustimmung zu den von Zypries genannten Punkten. Seine Fraktion habe bereits einen Antrag zum Verzicht des Richtervorbehalts bei anonymen Spuren eingebracht. Seiner Auffassung nach sei ein solcher Vorbehalt auch nicht erforderlich, wenn eine Speichelprobe freiwillig für eine DNS-Analyse abgegeben wird. Auch teile er die Auffassung der Ministerin zur Behandlung von Tätern zahlreicher kleinerer Delikte.

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