Urteil gegen Ex-RAF-Terroristin Becker Schwarzes Loch der Geschichte

Urteil gegen Ex-RAF-Terroristin Becker: Schwarzes Loch der Geschichte
Foto: Bernd Weissbrod/ dpaVier Jahre für Beihilfe zum Mord, von denen zweieinhalb Jahre wieder abgezogen werden. Das macht 18 Monate Haft. Die Strafe, die das Oberlandesgericht Stuttgart an diesem Freitag gegen die ehemalige RAF-Frau Verena Becker, 59, verhängte, ist relativ moderat ausgefallen. Das ist gut so. Gar nicht gut ist: Bei der Aufklärung der Umstände des Mordes an Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seinen beiden Begleitern am 7. April 1977 in Karlsruhe, ist das Gericht auf ganzer Linie gescheitert.
Dabei haben die Richter, seit sie im September 2010 die Hauptverhandlung gegen die heute 59 Jahre alte Heilpraktikerin aus Berlin eröffneten, erheblichen Aufwand betrieben. In 97 Verhandlungstagen hatten sie mehr als 160 Zeugen und acht Sachverständige vorgeladen. Trotz dieses Aufwands gestaltete sich der Erkenntnisgewinn grotesk gering.
Ein wenig trösten kann die Tatsache, dass es im Gerichtssaal zivilisiert zuging. Bei ihrem ersten Prozess in Stuttgart Stammheim, in dem sie Ende 1977 wegen versuchten Polizistenmordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden war, hatte Becker die Richter als "Faschisten" und "Arschlöcher" tituliert. Jetzt schwieg sie.
Auch die Bundesanwaltschaft hat seit den Zeiten des "Stammheimer Landrechts" in den siebziger Jahren dazu gelernt. Die Ankläger versuchten nicht, Becker mit der früher üblichen Konstruktion einer Kollektivschuld aller RAF-Mitglieder aburteilen zu lassen, sondern erklärten von Anfang an, dass sie nicht die Schützin gewesen sei.

Mammut-Prozess: Schuldspruch für Ex-RAF-Terroristin Becker
Emotionen brachte Michael Buback in das Verfahren. Der Chemieprofessor aus Göttingen fühlte sich von den Bundesanwälten "angegriffen, beleidigt und verunglimpft", wie er in seinem Plädoyer ausführte. Er warf seinerseits den Ermittlungsbehörden vor, sie hätten eine "schützende Hand" über Becker gehalten, aber blieb stichhaltige Beweise für diesen bösen Vorwurf schuldig.
Michael Bubacks gefühlte Wahrheit
Man kann ihm das nicht übelnehmen, aber man kann ihm auch bei seinen Spekulationen nicht zustimmen. Buback ließ von Anfang an nur seine gefühlte Wahrheit gelten, dass Becker die Todesschützin von Karlsruhe gewesen sei. Dabei stützte er sich auch auf die dubiosesten Zeugen. In seinem Schlussvortrag erklärte der Sohn des RAF-Opfers dann: "Das Urteil ist für mich ohne Bedeutung." Obwohl Becker für ihn die Mörderin seines Vaters ist, wollte er nicht, dass sie dafür verurteilt wird.
Doch Becker ist erwartungsgemäß verurteilt worden, wobei es zu begrüßen ist, dass sie eine relativ milde Strafe bekam, vor allem dass sie wahrscheinlich nicht mehr ins Gefängnis muss. Denn Verena Becker ist Tag für Tag mit einem verpfuschten Leben konfrontiert. Bei dem ersten Bombenanschlag, an dem sie 1972 beteiligt war, kam ein Unbeteiligter ums Leben. In ihrer aktiven Zeit bei der RAF erschossen nach wie vor Unbekannte Buback und seine Begleiter. In der Isolationshaft brach sie zusammen und verriet ihre Genossen beim Verfassungsschutz. Als sie dies einer RAF-Frau offenbarte, bot sie ihren Selbstmord an. Die RAF-Gefangenen lehnten das ab und verstießen sie aus ihren Reihen. Ausgerechnet sie, die einzige hochkarätige RAF-Überläuferin zum Verfassungsschutz, wurde dann ein zweites Mal angeklagt. Da war sie bereits chronisch krank. Eine triste Karriere.
Trotz eines akzeptablen Urteils hinterlässt der Becker-Prozess einen schalen Nachgeschmack: Das Bundesinnenministerium beharrte darauf, dass Teile der Verfassungsschutzakte Becker weiterhin gesperrt belieben; ebenso Passagen in den Dokumenten für die Begnadigung Beckers durch den Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker im Jahr 1989. Diese unverständliche Geheimniskrämerei provozierte nicht nur Michael Buback zu seinen Spekulationen.
Die Bundesanwälte gingen leider mit einem strategischen Ziel in das Verfahren. Sie wollten ihre alten Anklagen, besonders die gegen Knut Folkerts und Christian Klar, bestätigt sehen. Das diente nicht der Wahrheitsfindung.
Einheitsfront des Schweigens
Die wichtigste Lehre aus dem Becker-Prozess lautet: Das scharfe Schwert des Strafrechts ist nicht das richtige Instrument bei der Suche nach der historischen Wahrheit über die RAF. Die von vorneherein sinnlosen Versuche der Bundesanstalt, ehemalige Terroristen mit der Androhung von Beugehaft zum Sprechen zu bringen, hatten den gegenteiligen Effekt. Auch Ex-RAF-Mitglieder, die schon lange die Praxis der Gruppe kritisierten, reihten sich wieder in die Einheitsfront des Schweigens ein.
Der Berliner Rechtsanwalt Walter Venedey, der Becker zusammen mit seinem Frankfurter Kollegen Wolfgang Euler sehr gut verteidigte, hat Recht, wenn er es für "sehr unwahrscheinlich" hält, dass der Buback-Mord in nächster Zeit aufgeklärt wird. Er sagte über das Gericht: "Das hier ist keine Wahrheitskommission."
Nach wie vor die einzige Chance für die Aufklärung der vielen ungeklärten RAF-Taten wäre ein Deal: Wahrheit gegen Freiheit. Aussagen gegen Amnestie. Die einstigen Terroristen, aber auch Politiker und Polizisten würden nach bestem Wissen und Gewissen berichten, was sie im härtesten innenpolitischen Konflikt der Bundesrepublik getan haben, ohne dabei eine erneute Strafverfolgung fürchten zu müssen. Doch einer solchen "Wahrheitskommission" stünde das Legalitätsprinzip entgegen. Und den Politikern fehlt der Mut, eine solch unkonventionelle Idee gegen öffentliche Proteste durchzusetzen.
Ob der jetzt zu Ende gegangene Prozess gegen Verena Becker der letzte große Prozess gegen ein einstiges Mitglied der RAF sein wird, ist unklar, aber nicht unwahrscheinlich. Für eine Beteiligung von Stefan Wisniewski am Buback-Attentat hat die Bundesanwaltschaft bei ihren seit 2007 andauernden Ermittlungen gegen ihn bisher keine belastbaren Beweise gefunden.
Die einstigen RAF-Mitglieder werden weiter schweigen, ob welche vor ihrem Tod noch reinen Tisch machen wollen, weiß niemand. Es sieht eher danach aus, dass der Mord an Generalbundesanwalt Buback ein Schwarzes Loch der deutschen Geschichte bleiben wird.
Das ist enttäuschend für die Historiker und andere an der Geschichte der RAF Interessierten. Vor allem aber ist es bitter für Michael Buback. Der Sohn des Terroropfers ist neben der Angeklagten der eigentliche Verlierer des Becker-Prozesses. Die Geschichte kennt oft keine Gerechtigkeit.