Verfassungsbeschwerde AfD-nahe Stiftung bekommt keine Bundeszuschüsse

Niederlage für die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht: Eine Klage auf Gewährung von Bundeszuschüssen für die parteinahe Desiderius-Erasmus-Stiftung wurde in Karlsruhe nicht angenommen.
Erika Steinbach ist Vorsitzende der Stiftung Desiderius-Erasmus

Erika Steinbach ist Vorsitzende der Stiftung Desiderius-Erasmus

Foto: Thomas Lohnes/ Getty Images

Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von Zuschüssen durch den Bund gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde laut einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss aus "prozessualen Gründen" nicht zur Entscheidung an. Diese sei "unzulässig", weil der Rechtsweg nicht ausgeschöpft sei und der Stiftung auch die Befugnis zu Beschwerden unmittelbar gegen das Haushaltsgesetz fehle. (Az. 2 BvR 649/19)

Die von der früheren CDU-Politikerin Erika Steinbach geleitete Stiftung hatte vor dem höchsten deutschen Gericht in Karlsruhe geklagt, weil sie im Gegensatz zu anderen politischen Stiftungen kein Geld vom Bund bekommen hatte. Diese bekommen Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt - über die Verteilung der Mittel und die berücksichtigten Stiftungen entscheidet der Bundestag im Rahmen der Haushaltsberatungen.

Dabei orientiert er sich an den Leitlinien einer "Gemeinsamen Erklärung" der etablierten politischen Stiftungen von 1998. Demnach gilt als Mindestvoraussetzung für eine Zuwendung, dass die korrespondierende Partei "wiederholt" im Bundestag vertreten ist. Dies ist bei der AfD bisher nicht der Fall.

als/AFP
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