Verfassungsgerichtsurteil zum Lauschangriff Fahnder sind verunsichert

Strafbehörden und Fahnder fühlen sich nach dem Urteil des Verfassungsgerichts zum Lauschangriff allein gelassen. Für sie ist nun eine schnelle Umsetzung in konkrete Gesetze wichtig. Mehr noch als die geforderten Einschränkungen der Wohnraumüberwachung fürchten die Praktiker jetzt eine neue Diskussion über das Abhören von Telefonen.



Berlin - Die heftigste Kritik an dem Urteil kam am Mittwoch von den Mitarbeiterverbänden der Polizei. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) befürchtet, dass der Lauschangriff durch die "komplexen und komplizierten" Regelungen "für lange Zeit nicht mehr zur Verfügung" stehen wird. Für die Bekämpfung der Schwerstkriminalität sei dies ein herber Rückschlag, sagte der GdP-Chef Konrad Freiberg nach dem Beschluss des Karlsruher Verfassungsgerichts, das die Wohnraumüberwachung durch Wanzen erheblich einschränkte.

Ähnlich kritisch äußerte sich der Bund der deutschen Kriminalbeamten (BDK). "Die Kollegen wissen nach dem Urteil nicht mehr, wie sie vorgehen sollen oder können", sagte der BDK-Chef Klaus Jansen, "deshalb muss der Gesetzgeber wesentlich schneller als im Urteil gefordert handeln". Jansen warnte davor, dass die Bekämpfung der Schwerstkriminalität durch "eine Phase der Verunsicherung" gelähmt wird. "Im Einzellfall wird der Beamten nun Aktendeckel schließen müssen, doch der Verlierer dabei bleibt immer der Bürger", so Jansen.

Die Kritiker des Urteils wiesen erneut auf die schon jetzt engen Grenzen für die Überwachung hin. Allein die Fallzahlen belegen demnach die restriktive Handhabung der Polizei mit dem "letzten Mittel", wie BDK-Chef Jansen den Lauschangriff nennt. Nur 118 Mal nutzten die Fahnder von 1998 bis 2002 dieses Mittel. Gut die Hälfte der Horchangriffe dienten später für ein Strafverfahren, nur ein Mord-Fall wurde mit Wanzen aufgeklärt. Die Interpretation dieser Zahlen könnte unterschiedlicher nicht sein. Während die Fahnder die geringen Zahlen mit ihrer Zurückhaltung erklären, meine Kritiker in ihnen die Sinnlosigkeit des Verfahrens nachzuweisen.

Anleitung für den Abhörschutz

Neben so manch aufgeregtem Statement aus der Politik und von den Lobbyvereinigungen aber sehen sich die Fahnder im Einsatz durch das Urteil mehr bestätigt als abgestraft, denn das Gericht zweifelte nicht die Zulässigkeit des Lauschens in der Wohnung an. Schlimmer wäre für die Fahnder ein grundsätzliches Verbot der Maßnahme gewesen. Auch mit der Beschränkung auf die Straftaten können die meisten Praktiker leben. Schon jetzt, so die fast einhellige Meinung, wird die Überwachung nur bei schweren Delikten wie Mord, Erpressung oder Drogenhandel im großen Stil angewandt. All diese Delikte erfüllen die vom Gericht geforderte Strafandrohung von fünf oder mehr Jahren Haft.

Mehr Probleme sehen die Praktiker in der Beschränkung von mit abgehörten Personen, die sie rein technisch vor ein Dilemma stellt. So stellen sich die Ermittler bundesweit die Frage, ob sie bei einer laufenden Überwachung plötzlich die Kopfhörer absetzen sollen, wenn andere Personen die abgehörte Wohnung betreten. Wieder einmal wird an diesem Punkt der Unterschied eines Grundsatzurteils und der Erfahrung aus der Praxis deutlich. Aus Sicht der Fahnder nämlich erhellen sich viele Straftaten durch zufällig hinzukommende Personen in einer abgehörten Wohnung. "Dass bei einem mutmaßlichen Schwerverbrecher eher andere kriminelle Kollegen als unschuldige Bürger in die Wohnung kommen, liegt für einen Praktiker auf der Hand", so ein Berliner Kripo-Mann.

Die Richter in Karlsruhe hingegen beobachten den Sachverhalt eher abstrakt und sahen die Rechte des zufällig abgehörten Bürgers im Vordergrund. Wie die Fahnder diesen Schutz jedoch umsetzen sollen, ließen die Richter offen. Schon jetzt fürchtet so mancher Ermittler, dass die Richter Kriminellen mehr oder minder eine Anleitung zum Verhindern von Abhörmaßnahmen geliefert haben. Innerhalb der kommenden Monate müssen nun Justiz- und Innenministerium klare Regelungen entwerfen, wie die schwierige Einschränkung in der Praxis umgesetzt wird. Vorbild dabei könnte Amerika sein, wo es ebenfalls eine solche Limitierung gibt.

Angst um das Allheilmittel

Viel mehr aber als das aktuelle Urteil fürchten viele Fahnder die Symbolik des Sieges der erklärten Abhörgegner. So könnte nach dem Erfolg in Karlsruhe nun plötzlich auch die Telefonüberwachung auf den politischen und juristischen Prüfstand gestellt werden. Schon in der ersten Reaktion mahnte der Datenschutzbeauftragte, die Grundsatzentscheidung aus Karlsruhe müsse nun "auch bei anderen staatlichen Eingriffen, insbesondere bei der Telefonüberwachung berücksichtigt" werden. Indirekt forderte er damit, dass sich die höchsten Richter schon bald auch mit dem Lauschen am Telefon auseinander setzen sollten.

Für die Fahnder wären Einschränkung in der Telefonüberwachung indes erst der richtige Rückschlag, denn in den vergangenen Jahren haben sie immer mehr auf die Telefonüberwachung gesetzt. Oft war es nur so möglich, äußerst mobile Tätergruppen wie Menschenhändler, Auftragskiller oder Drogenbanden zu stellen. Immer wieder wiesen Fahnder am Mittwoch darauf hin, dass dieses Mittel weit wichtiger sei als die Wohnraumüberwachung. "Welcher Täter bleibt heutzutage noch den ganzen Tag in seinen vier Wänden", sagte ein Ermittler in der Hauptstadt.

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