Grundgesetz Verfassungsrichter kippen Dreiprozenthürde für Europawahl

Der Weg ist frei für NPD, Piraten und Freie Wähler: Die deutschen Parteien müssen bei der Europawahl keine Dreiprozentregel fürchten. Das entschied das Bundesverfassungsgericht.
Zweiter Senat des Bundesverfassungsgerichts: Entscheidung für Europawahl

Zweiter Senat des Bundesverfassungsgerichts: Entscheidung für Europawahl

Foto: Uwe Anspach / DPA

Karlsruhe - Zwei Monate vor der Europawahl hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Die geltende Dreiprozenthürde ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Sperrklausel verstoße gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung am Mittwoch in Karlsruhe.

Grundsätzlich müsse die Stimme jedes Wählers die gleiche Erfolgschance haben, so Voßkuhle weiter. Ausnahmen seien nur durch ähnlich gewichtige Gründe zu rechtfertigen - etwa die Funktionsfähigkeit des Parlaments. Die Richter entschieden mit einer knappen Mehrheit von fünf zu drei Stimmen.

Nach der Entscheidung gibt es bei der Europawahl im Mai dieses Jahres in Deutschland erstmals keine Sperrklausel mehr. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2011 die damals geltende Fünfprozenthürde für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin beschloss der Bundestag im vergangenen Jahr eine Dreiprozentregel.

Gegen diese Neuerung hatten 19 kleinere Parteien und mehr als 1000 Bürger geklagt. Zentrale Frage war, ob die in Deutschland geltende Hürde kleinere Parteien ungerechtfertigt benachteiligt.

Piraten begeistert - Grüne verschnupft

Entsprechend erleichtert reagierte Thorsten Wirth, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland: "Mit der heutigen Entscheidung des Gerichts ist gewährleistet, dass bei der kommenden Europawahl nicht wieder - wie vor fünf Jahren - ein erheblicher Teil der Wählerstimmen unter den Tisch fällt."

Weniger begeistert zeigte sich der grüne Bundetagsabgeordnete Manuel Sarrazin. Man akzeptiere die Entscheidung der Richter zwar, halte sie aber "für einen Rückschlag für das europäische Institutionengefüge". Es drohe eine "starke Zergliederung der politischen Kräfte".

Die Kläger, darunter die Freien Wähler, die NPD und die Piratenpartei, werfen den im Bundestag vertretenen Parteien vor, mit der Festsetzung der Hürde eigene Interessen verfolgt zu haben. Aus Sicht des Bundestags hingegen ist die Klausel notwendig, um eine Zersplitterung im EU-Parlament zu verhindern.

jok/dpa/Reuters/AFP
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten