Verfassungsschutz Islamistischer "Maulwurf" wollte Informanten verraten

Ermittler haben einen islamistischen "Maulwurf" im Bundesamt für Verfassungsschutz enttarnt. Nach SPIEGEL-Informationen wollte Roque M. seinen Glaubensbrüdern "Verräter" in den eigenen Reihen nennen. Bei Vernehmungen wirkte er verwirrt.
BKA-Chef Münch, Verfassungsschützer Maaßen, Innenminister de Maizière

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Foto: Oliver Dietze/ dpa

Er nannte sich Raul B., manchmal auch Abdarrahman, wenn er im Internet Kontakt zur islamistischen Szene aufnahm. Er - das ist Roque M., 51 Jahre alt, Konvertit und Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz.

Seinen Glaubensbrüdern wollte M. über diesen Weg offenbar nicht nur Dienstgeheimnisse der Behörde wie etwa Einsatzpläne seiner Observationseinheit verraten, sondern auch Namen von Informanten des Verfassungsschutzes.

Wie der SPIEGEL in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, habe der enttarnte "Maulwurf" des Verfassungsschutzes in einem Chat angeboten, Islamisten zu erzählen "wo ein Verräter" in ihren Reihen sitze. Sein Chatpartner war allerdings selbst ein Verfassungsschützer, das Amt informierte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf.

(Lesen Sie hier die ganze Geschichte im neuen SPIEGEL.)

Die Ermittler gehen auch dem Verdacht nach, dass Roque M. einen Anschlag in der Kölner Behörde vorbereiten wollte. Bei seinen Vernehmungen machte Roque M. einen verwirrten Eindruck. Auf die Frage, wer sich den Anschlagsplan ausgedacht habe, sagte er: "Allah."

Nach Informationen des SPIEGEL will die Große Koalition die Lücken bei der Sicherheitsüberprüfung für Bewerber bei Polizei und Nachrichtendiensten noch in dieser Legislaturperiode schließen.

Darauf haben sich die Innenpolitiker von Union und SPD informell geeinigt. "Es ist mir schleierhaft, dass dem Verfassungsschutz die bemerkenswerten Brüche in der Biografie des Verdächtigen nicht aufgefallen sind", sagt Burkhard Lischka, der Innenexperte der SPD-Bundestagsfraktion: "Entweder die Überprüfung erfolgte in diesem Einzelfall nur lax. Oder aber wir haben es mit einem grundsätzlichen Problem zu tun. Beides ist nicht akzeptabel."

Das aus dem Jahr 1994 stammende Sicherheitsüberprüfungsgesetz sieht derzeit die Überprüfung von Bewerbern für das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei nur dann vor, wenn diese Zugang zu Verschlusssachen haben oder in sabotageanfälligen Einrichtungen tätig sind: "Angesichts der veränderten Bedrohungslage muss das Gesetz dringend angepasst werden", sagt Clemens Binninger, Innenexperte der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag.

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