Versuchte Amtsenthebung
Pauli-Kritiker scheitert vor Gericht
Gabriele Pauli hat gegen die Satzung ihrer eigenen Partei verstoßen - abdanken muss sie aber nicht. Ein Gericht entschied gegen einen entsprechenden Antrag. Der Pauli-Kritiker Werner Winkler hatte der Bundesvorsitzenden der Freien Union Machtmissbrauch vorgeworfen.
Nürnberg - Der Versuch eines parteiinternen Kritikers, Gabriele Pauli mit Hilfe der Gerichte als Vorsitzende der von ihr gegründeten Freien Union abzulösen, ist am Freitag gescheitert. Das Landgericht Nürnberg-Fürth lehnte am Nachmittag einen entsprechenden Antrag des früheren Vorstandsmitglieds Werner Winkler auf einstweilige Verfügung ab.
Gabriele Pauli (2.v.l.) mit Parteivorstand der Freien Union: Keine einstweilige Verfügung trotz Satzungsverstößen
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Damit wollte er der ehemaligen Fürther Landrätin und jetzigen bayerischen Landtagsabgeordneten den Vorsitz entziehen lassen, bis ein parteiinternes Schiedsgericht über die Vorwürfe entschieden hat. Dieses soll aber erst auf einem Sonderparteitag am 30. August besetzt werden. Der Richter sprach zwar von offenkundigen Satzungsverstößen, die der Kläger gerügt hatte.
Doch um eine Amtsenthebung zu rechtfertigen, müsste sie ihrer Partei großen Schaden zugefügt haben. Dies sei aber nicht feststellbar. Zudem hätte sich der Kläger an ein Parteischiedsgericht wenden müssen. Winkler hatte dagegen geltend gemacht, dass es derzeit gar kein ordnungsgemäß gewähltes Schiedsgericht der Freien Union gebe.
Winkler wirft Pauli undemokratisches Verhalten und formale Fehler vor. So sei bei der Neuwahl des Parteivorstandes Ende Juli gegen die Satzung der Freien Union verstoßen worden, weil bei dem Sonderparteitag in Celle Ende Juli nur 15 statt der vorgeschriebenen 50 Prozent der rund tausend Parteimitglieder anwesend gewesen seien.