Verwaltungsgericht Dresden Demonstrationsverbot in Heidenau ist rechtswidrig
Zweifel am polizeilichen Notstand: Das Verwaltungsgericht Dresden hat das für das Wochenende erlassene Versammlungsverbot in Heidenau als rechtswidrig eingestuft.
Die Allgemeinverfügung zum Demonstrationsverbot in der sächsischen Stadt Heidenau ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Dresden "offensichtlich rechtswidrig". Das geht aus einer am Freitag veröffentlichten Eilentscheidung des Gerichts hervor.
Das Landratsamt hatte am Donnerstagabend alle öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel in Heidenau untersagt. Die Anweisung gilt von Freitag 14 Uhr bis Montag 6 Uhr. Begründet wurde das mit einem polizeilichen Notstand. Von dem Verbot ist unter anderem ein Willkommensfest für Flüchtlinge betroffen.
Die Richter gaben damit einem Eilantrag eines Klägers statt, der an einer der geplanten Kundgebungen teilnehmen wollte. Das Gericht begründete seine Entscheidung insbesondere damit, dass der polizeiliche Notstand, mit dem das Verbot vom Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge begründet wurde, von den Behörden nicht hinreichend belegt worden sei.
Das Verbot aller Versammlungen sei unverhältnismäßig, hieß es. Es sei nicht ersichtlich, warum Auflagen etwa zur zeitlichen und örtlichen Entzerrung verschiedener Veranstaltungen nicht ausreichten, um Konfrontationen zu unterbinden. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht erhoben werden.
In Heidenau bei Dresden hatte es am vergangenen Wochenende Ausschreitungen von Rechtsradikalen gegeben, die die dortige Unterbringung von Flüchtlingen verhindern wollen. Das Bündnis Dresden Nazifrei wollte an diesem Freitag mit dem Fest für Asylbewerber dagegenhalten. Zugleich war eine Kundgebung rechter Gruppen angekündigt. Die Polizei sah sich außerstande, die Sicherheit zu garantieren.
SPIEGEL+-Zugang wird gerade auf einem anderen Gerät genutzt
SPIEGEL+ kann nur auf einem Gerät zur selben Zeit genutzt werden.
Klicken Sie auf den Button, spielen wir den Hinweis auf dem anderen Gerät aus und Sie können SPIEGEL+ weiter nutzen.