Vorratsdatenspeicherung De Maizière drängt auf Netzüberwachung

Mit kleinen Kompromissen will Innenminister Thomas de Maizière die umstrittene Vorratsdatenspeicherung so schnell wie möglich an die Vorgaben der Verfassungsrichter anpassen - eine Alternative, die Justizministerium, Branche und Datenschützer favorisieren, lehnt er ab.
Netzwerkverbindung: Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt

Netzwerkverbindung: Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt

Foto: Joerg Sarbach/ AP

Thomas de Maizière

Berlin - Eigentlich sind sich alle einig: Das FDP-geführte Justizministerium, die Unternehmen der Telekom-Branche und Datenschützer haben sich prinzipiell auf eine Alternative zur Vorratsdatenspeicherung geeinigt. Die Totalüberwachung der Kommunikation hatte das Bundesverfassungsgericht vor zehn Monaten für rechtswidrig erklärt, seitdem drängen Strafverfolger und CDU auf eine Neuregelung. Doch gegen die "Quick-freeze" genannte Datenspeicherung in der Light-Version gibt es Widerstand von Innenminister (CDU).

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Das schnelle Einfrieren von Verbindungsdaten, wie es Justizministerin (FDP) favorisiert, hält de Maizière nicht für eine Alternative. "Auf Anordnung der Strafverfolger lassen sich nur jene Daten einfrieren, die zu diesem Zeitpunkt nicht bereits gelöscht sind", sagte er der "Neuen Osnabrücker Zeitung". In der Regel würden Verkehrsdaten von Telefon- und Internetanbietern aber nur noch wenige Tage gespeichert, eine sogenannte Quick-freeze-Regelung liefe also weitgehend ins Leere.

Der Innenminister will die Netzüberwachung möglichst schnell wieder starten: "Mir ist sehr daran gelegen, dass wir beim Thema Vorratsdatenspeicherung fast zehn Monate nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts endlich zu einer Lösung kommen." Er sei bei der Mindestspeicherfrist für Telefon- und Internetverbindungsdaten, dem Umfang der gespeicherten Verkehrsdaten sowie möglichen Zugriffshürden für die Strafverfolger kompromissbereit, betonte er.

So sei es denkbar, die von der EU vorgeschriebene Mindestspeicherfrist von sechs Monaten für Telefon-, Handy- und Internetverkehrsdaten in Deutschland gestaffelt nach Nutzungsarten zu gestalten, wenn die EU-Kommission dem zustimme. Der Innenminister schlug zudem vor, über die Zugriffsrechte der Strafverfolger auf die Verkehrsdaten zu sprechen. Ein Abruf aller bei den Providern gespeicherter Verbindungsdaten käme nur bei schwerer Kriminalität in Betracht.

Er könne sich auch vorstellen, bei der Strafverfolgung auf die Speicherung oder den Abruf von Standortdaten zu verzichten, die beim Telefonieren mit dem Handy anfallen. Am wichtigsten sei die Möglichkeit, auch rückwirkend an die Bestandsdaten über die IP-Adressen, also die Namen der Nutzer, zu gelangen. Dies sei grundrechtlich am wenigsten problematisch, sagte de Maizière.

Derzeit müssen die Ermittlungsbehörden konkrete Anlässe an die Anbieter mitteilen, um an entsprechende Daten zu kommen. Nach Angaben aus der Telekommunikationsbranche seien 95 Prozent der Datenabfragen der Behörden Urheberrechtsverletzungen und Straftaten der kleineren und mittleren Kriminalität wie etwa Beleidigungen.

ore/dpa
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