Streit mit SPD-Minister Maas
Innenministerium dringt auf Vorratsdatenspeicherung
SPD-Justizminister Maas verwirft die Pläne zur Vorratsdatenspeicherung und sorgt damit für einen heftigen Streit in der Großen Koalition. CDU-Innenstaatssekretär Krings dringt auf einen raschen Gesetzentwurf. Es gebe keinen Grund zu warten.
Justizminister Maas: Ankündigung zur Vorratsdatenspeicherung sorgt für Streit
Foto: Soeren Stache/ picture alliance / dpa
Berlin - Jetzt ringen zwei Ministerien um die Vorratsdatenspeicherung: Das CDU-geführte Innenressort macht Druck auf Heiko Maas (SPD). "Ich erwarte zügig einen ersten Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums", sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Innenministerium, Günter Krings (CDU), der "Berliner Zeitung".
Es gebe keinen Grund zu warten. "Hinweise des Europäischen Gerichtshofes lassen sich ohne Probleme im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren berücksichtigen."
Maas hatte am Wochenende im SPIEGEL überraschend angekündigt, erst ein Urteil aus Luxemburg abwarten zu wollen. Dabei hatten Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die entsprechende EU-Richtlinie umzusetzen. Das hatte umgehend für Kritik bei Unionshardlinern wie Hans-Peter Uhl (CSU) gesorgt. Mit Krings' Äußerung erreicht das Ringen nun das Kabinett.
"Ich lege keinen Gesetzesentwurf vor, bevor der Europäische Gerichtshof endgültig geurteilt hat, ob die Richtlinie die Rechte der EU-Bürger verletzt oder nicht", hatte Maas im neuen SPIEGEL erklärt. Es sei nicht ausgeschlossen, dass die Richter die Richtlinie vollständig kassierten. "Dann müssten wir über die Vorratsdatenspeicherung ganz neu reden. Bis dahin liegt das Instrument für mich auf Eis."
Die Vorratsdatenspeicherung sorgt seit Jahren für erbitterten Streit in Deutschland und der EU. Seit 2006 müssen die EU-Staaten dafür sorgen, dass Telekommunikationsfirmen ohne Anfangsverdacht oder konkrete Gefahr Verbindungsdaten zu Telefonaten und E-Mails von Privatleuten sammeln. In Deutschland wurde ein entsprechendes Gesetz von 2008 für verfassungswidrig erklärt, eine Neufassung wurde von der schwarz-gelben Bundesregierung nicht verabschiedet.
In den kommenden Monaten wird ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs dazu erwartet. In einem Gutachten war der zuständige Generalanwalt im Dezember zu dem Schluss gekommen, dass die bisherige Regelung gegen europäisches Recht verstößt. Eine Änderung ist wahrscheinlich.