Vorratsdatenspeicherung Jetzt amtlich - Regierung will an Ihren Computer

Heiko Maas: Der Bundesjustizminister wehrte sich lange gegen die Vorratsdatenspeicherung
Foto: AP/dpaDas Bundeskabinett hat die umstrittene Vorratsdatenspeicherung auf den Weg gebracht: Zur Bekämpfung von Terror und schweren Verbrechen will die Regierung eine Speicherung von Telekommunikationsdaten für maximal zehn Wochen zulassen.
2014 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die EU-weiten Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung gekippt. In Deutschland gibt es schon seit Jahren kein Gesetz mehr dazu. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutschen Regelungen 2010 für verfassungswidrig erklärt. Die damalige schwarz-gelbe Regierung konnte sich danach nicht auf eine Neufassung einigen.
Angela Merkels Große Koalition konnte es: Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag eine Rückkehr zur Vorratsdatenspeicherung vereinbart. Und das, obwohl sich Justizminister Heiko Maas (SPD) lange dagegen gesperrt hatte. Und nicht nur er - Oppositionspolitiker, Netzaktivisten und Datenschützer kritisieren das Vorhaben seit Jahren.
Nach dem Kabinettsbeschluss verteidigte Maas jedoch die Neuregelung und betonte, dass der Beschluss sich nicht mit der alten Vorratsdatenspeicherung vergleichen lasse: "Die Speicherfristen sind weit kürzer, der Zugriff auf die Daten deutlich schwerer als zuvor", sagte er. Die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit werde gewahrt, gerichtliche Vorgaben würden eingehalten.
Verfolgung schwerer Straftaten
Telekommunikationsanbieter sollen künftig IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen maximal zweieinhalb Monate aufbewahren. Standortdaten bei Handy-Gesprächen sollen höchstens vier Wochen gespeichert werden, Daten zum E-Mail-Verkehr gar nicht. Inhalte der Kommunikation sind demnach ohnehin nicht zur Speicherung vorgesehen.
Die Behörden dürfen laut Gesetzentwurf die Daten nur zur Verfolgung bestimmter schwerer Straftaten nutzen: Etwa bei der Bildung terroristischer Vereinigungen, Mord, Totschlag oder sexuellem Missbrauch. Ein Richter muss einen Abruf der Informationen jeweils vorher erlauben. Die Daten von Berufsgeheimnisträgern - etwa Rechtsanwälten, Ärzten, Abgeordneten oder Journalisten - dürfen nicht verwertet werden. Wie das in der Praxis umgesetzt werden soll, ist unklar.
Die Telekommunikationsfirmen sollen verpflichtet werden, bei der Speicherung Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten: Sie müssen etwa einen Server im Inland benutzen und die Daten nach Ablauf der erlaubten Speicherzeit löschen - andernfalls droht ein Bußgeld.