VW-Beratervertrag
Gabriel bleibt Strafverfahren erspart
Sigmar Gabriels früherer VW-Beratervertrag hat für den Umweltminister kein juristisches Nachspiel: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig wird kein Strafverfahren wegen falscher eidesstattlicher Versicherung einleiten.
Berlin - Die Ermittler hatten überprüft, ob der Politiker in einer juristischen Auseinandersetzung mit dem früheren Manager der Salzgitter AG und Buchautoren Hans-Joachim Selenz falsche Angaben gemacht hatte. Nun
stellten sie die Ermittlungen ein.
Der Streit geht zurück auf Gabriels Zeit als SPD-Fraktionsvorsitzender
im niedersächsischen Landtag. Im Jahre 2003 und 2004 war er neben
seiner politischen Tätigkeit auch mit seiner Firma Cones als Berater
für den VW-Konzern tätig. Seine Fraktionskollegen hatte er aber nicht
über seine Lobbyarbeit für das größte niedersächsische Unternehmen
informiert. Sie war erst im vergangenen Jahr durch Medienberichte
bekannt geworden, nachdem Gabriel wieder bei Cones ausgestiegen war.
Der Autor Selenz hatte den Vorgang in seinem "Schwarzbuch VW"
aufgegriffen und kritisiert, Gabriel habe auch den niedersächsischen
Landtagspräsidenten zu spät über seinen Nebenjob informiert.
Daraufhin war Gabriel presserechtlich gegen den Autor vorgegangen und hatte
eidesstattlich versichert, er habe den Landtagspräsidenten korrekt am
29. Oktober 2003 unterrichtet und seine Tätigkeit am 1. November 2003
aufgenommen. In der Landtagsverwaltung war das Schreiben aber zunächst
nicht aufgetaucht. Nach umfangreichen Ermittlungen sahen die
Braunschweiger Staatsanwälte dennoch keinen Hinweis auf eine bewusste
Falschaussage Gabriels.
Gabriels damalige Nebentätigkeit war heute auch Thema im Bundestag. Die
Grünen wollten vom Umweltminister wissen, ob seine frühere
Lobby-Tätigkeit für VW Einfluss auf seine Verhandlungen des
Koalitionsvertrags der Großen Koalition gehabt habe.
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