Umfrage zu Einwanderung Deutsch ist, wer deutsch spricht
Teilnehmer eines Deutschkurses (in Leipzig): An erster Stelle steht die Sprache
Foto: Waltraud Grubitzsch/ picture alliance / dpaHamburg - Die Definition nationaler Identität hat sich grundlegend verändert. Zu diesem Schluss kommt nach SPIEGEL-Informationen eine Studie des Berliner Instituts für empirische Integrations- und Migrationsforschung. Demnach definiert die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung das Deutschsein nicht mehr ausschließlich über Abstammung, sondern über andere Kriterien. (Diese Meldung stammt aus dem SPIEGEL. Den neuen SPIEGEL finden Sie hier.)
An erster Stelle steht die deutsche Sprache: 96,8 Prozent der Befragten waren der Meinung, deutsch sei, wer deutsch sprechen könne. Am zweithäufigsten nannten 78,9 Prozent zusätzlich das Vorhandensein eines deutschen Passes als Bedingung. Lediglich 37 Prozent meinten, ein Deutscher müsse auch deutsche Vorfahren haben. Gleichzeitig förderte die Untersuchung zahlreiche Ressentiments zutage - speziell gegenüber Muslimen. So gaben 37,8 Prozent an, dass nicht deutsch sein könne, wer ein Kopftuch trage.
Die Studie "Deutschland postmigrantisch" gehört zu den bislang größten Erhebungen auf dem Gebiet der Integrations- und Migrationsforschung in der Bundesrepublik. Rund zwei Jahre lang hatte ein Wissenschaftlerteam um die Berliner Forscherin Naika Foroutan an der Untersuchung gearbeitet; insgesamt wurden 8270 Personen jeweils 80 bis 100 Fragen gestellt. Die ausführlichen Ergebnisse der Studie werden am Mittwoch in der Berliner Humboldt-Universität vorgestellt.
Förderung für Menschen mit ausländischem Bildungsabschluss
Die Bundesregierung will Ausländern, deren Bildungsabschlüsse in Deutschland nicht anerkannt sind, den Zuzug erleichtern. Sie sollen nach SPIEGEL-Informationen künftig für bis zu 18 Monate einreisen dürfen, um die Abschlüsse anzupassen. Anschließend sollen sie ein weiteres Jahr im Land bleiben können, um sich eine Stelle zu suchen. Das geht aus dem Gesetzentwurf hervor, mit dem die Koalition das Aufenthaltsrecht reformieren will. Zu den Änderungen zählen ein Bleiberecht für Geduldete, aber auch die Erleichterung von Abschiebungen.
Der Entwurf aus dem Bundesinnenministerium befindet sich zurzeit in der Endabstimmung. Er sieht unter anderem ein Bleiberecht vor für:
- junge Menschen, die vier Jahre in Deutschland erfolgreich die Schule besucht haben,
- außerdem für Erwachsene, die gut Deutsch sprechen, ihren Lebensunterhalt weitgehend selbst verdienen können und seit sechs Jahren (mit Kind) oder acht Jahren (ohne Kind) in Deutschland leben.
Für Streit sorgte Ende vergangener Woche noch die Forderung der Union, dass Ausländer schon beim Antrag auf das neue Bleiberecht - und dann absehbar auch in Zukunft - ohne staatliche Unterstützung auskommen müssen.
Der SPD reicht es dagegen, wenn die Kandidaten erst später in der Lage sind, sich selbst zu versorgen. Entschärft hat die Bundesregierung in dem Entwurf den früheren Plan, dass ein Ausländer, der abgeschoben werden soll, notfalls auch ohne richterlichen Beschluss in Gewahrsam genommen werden kann. Nunmehr soll die richterliche Anordnung zwingend sein und der Gewahrsam nicht länger als vier Tage dauern dürfen. Bei Asylbewerbern, die mutmaßlich ihre Identität verschleiert haben, um nicht abgeschoben werden zu können, sollen Behörden künftig notfalls Computer oder Speichersticks durchsuchen können, um herauszufinden, mit wem sie es in Wirklichkeit zu tun haben.