Ehepaar Wulff Was ist eine Trennungsvereinbarung?
Hannover/Berlin - In einer Trennungsvereinbarung können Eheleute die Folgen einer Trennung regeln. Vereinbart werden kann beispielsweise der Ehegattenunterhalt über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus. Oftmals wird der Umgang mit den gemeinsamen Kindern festgelegt, etwa wann die Kinder bei welchem Elternteil sind.
In der Vereinbarung können auch Regelungen zur zuletzt gemeinsam genutzten Wohnung getroffen werden. Die meisten der Abmachungen bedürfen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch der notariellen Beurkundung.
Bettina und Christian Wulff sollen laut "Bild"-Zeitung am Montagmorgen bei einem Rechtsanwalt in Hannover eine solche Trennungsvereinbarung unterzeichnet haben. Bettina Wulff werde mit ihren beiden Söhnen bis auf weiteres im gemeinsamen Haus in Großburgwedel bei Hannover wohnen bleiben.
Zwar werden in einer Trennungsvereinbarung Regelungen für die Phasen des Getrenntlebens getroffen, Ziel muss aber nicht automatisch eine Scheidung sein. Die Partner können auch planen, dauerhaft getrennt zu leben. Allerdings ist die Trennung Hauptvoraussetzung für eine spätere Scheidung. Wenn beide die Scheidung wollen, gilt die Ehe nach der Trennungsdauer von einem Jahr als unwiderlegbar zerrüttet.
Laut einem Aufsatz des Kitzinger Notars Christof Münch werden Trennungsvereinbarungen geschlossen, "wenn die Scheidung noch nicht unmittelbar ansteht, sei es nach gerade erst erfolgter Trennung oder im Hinblick darauf, dass nur Trennung, nicht aber Scheidung beabsichtigt ist". Sie kämen in der Praxis häufig vor, weil sich der unmittelbare Regelungsbedarf für die wichtigsten Bereiche der Scheidungsfolgen zumeist schon kurz nach der Trennung zeige und nicht erst im Rahmen der Scheidung.
Im Eherecht gilt seit 1977 das Zerrüttungsprinzip: Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Was letztlich zum Scheitern der Ehe geführt hat und was die Ehefrau oder der Ehemann dazu beigetragen haben, beachtet das Gericht nicht. Nach einjähriger Trennungszeit wird das Scheitern der Ehe vermutet, wenn beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder einer von ihnen die Scheidung beantragt und der andere zustimmt.
Wenn allerdings nur ein Ehegatte die Scheidung beantragt und der andere sich nicht scheiden lassen will, wird das Scheitern der Ehe erst nach dreijähriger Trennung vermutet. Grundsätzlich gilt: Wer vor dem Ablauf der Trennungszeiten - ein oder drei Jahre - die Scheidung beantragt, muss das Scheitern der Ehe nachweisen.