Pressefreiheit »Die Jagdgründe werden kleiner«
SPIEGEL: Herr Prinz, der Bundesgerichtshof verfügt, daß heimlich aufgenommene Paparazzi-Fotos, die Ihre Mandantin Caroline von Monaco zusammen mit dem Schauspieler Vincent Lindon in einem französischen Gartenlokal zeigen, in Deutschland nicht mehr veröffentlicht werden dürfen. Haben Paparazzi künftig Berufsverbot?
Prinz: Nein, aber schätzungsweise die Hälfte der Bilder, die spezialisierte Fotografen von Prominenten machen, dürfen Zeitungen und Zeitschriften nicht mehr drucken. Die Jagdgründe der Paparazzi werden kleiner.
SPIEGEL: Was haben die Karlsruher Richter anders beurteilt als die Gerichte bisher?
Prinz: Mit dem Rechtsbegriff der sogenannten absoluten Person der Zeitgeschichte haben die Gerichte zuletzt völlig undifferenziert argumentiert; die haben den Papst genauso dazugezählt wie die Freundin eines Schlagersängers oder wie einen Bundesliga-Fußballer. Jedes Foto - Nacktaufnahmen einmal ausgenommen -, das eine solche Person außerhalb ihrer eigenen vier Wände zeigt, galt bisher als Zeugnis der Zeitgeschichte und war deshalb zulässig. Jetzt sagen die Richter, die Blattmacher müssen in jedem Einzelfall zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Recht der abgebildeten Personen auf ein ungestörtes Privatleben abwägen.
SPIEGEL: Was dürfen die Redaktionen denn noch zeigen? Lady Di im Fitneßstudio etwa?
Prinz: Unzulässig.
SPIEGEL: Sarah Ferguson mit einem Liebhaber am Swimmingpool, der an ihren Zehen nuckelt?
Prinz: Unzulässig.
SPIEGEL: Die in der Boulevardpresse beliebten Seitensprungfotos mit der Frage, wer ist die oder der Neue an seiner oder ihrer Seite?
Prinz: Das wird man künftig in sehr viel größerem Maße verbieten können.